Hahneko
BEST Schrauber
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Erstellt: 31.05.06, 10:51 Betreff: Re: TÜV-Problem mit einer Schweizer FJ |
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@Leutz,
es bleibt weiterhin spannend.
So ohne weiteres bekomme ich keine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, da nützt auch ein Kaufvertrag über ein Schlachtmotorrad für 100 Euro recht wenig! Die Jungs wollen möglicherweise das Mopped sehen und schätzen den Wert, worauf dann rund 25 % an MWST und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden! Mein Einwand, daß das Schlachtmopped erst in Deutschland von mir auf den entsprechenden Wert gebraucht wurde, wollen sie nicht gelten lassen, da hätte ich es halt früher vorführen müssen! Anderseits gibt es bei 100 Euro keine Bescheinugung, da das unterhalb des Freibetrags von 150 Euro liegt. So habe ich das jedenfalls anders gehört, denn wer eine Stange Zigaretten über die Grenze bringt, der bekommt ja auch keine Bescheinigung. Habe jetzt an der Zulassungsstelle angefragt, und tatsächlich, so wie es aussieht, kann ich die FJ ohne Zollbescheinigung anmelden, wenn ich einen Kaufvertrag über 100 Euro vorweise, wenn dies tatsächlich unter dem Freibetrag liegt. Ob das so ist, wußte keiner, da müssen sie dann erst beim Zoll nachfragen. Kann dann nur hoffen, daß denen vom Zoll bei dieser Anfrage nicht gleich meine FJ einfällt....
Wenn es nicht klappt, sehe ich nur zwei Möglichkeiten:
Die FJ soweit zerlegen und die Schadensbeschreibung im Kaufvertrag um 1000 Mängel ergänzen, daß bei einer Vorführung des Rumpfbikes die 100 Euro glaubhaft erscheinen,
oder einen anderen Rahmen besorgen, alles umbauen, neue Vollabmahne und ab sofort ist es ein deutsches Motorrad.
In Sachen Bürokratie macht uns hierzulande so leicht keiner was vor... Kein Wunder, daß der Berufsstand der Zöllner schon in der Bibel dauerhaft negativ erwähnt wird. Wenig Änderung in den letzten 2000 Jahren...
Hahneko
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