@Hajo,
klar will der Händler durch den Zusatz "Bastlermotorrad" oder "Ersatzteilhaufen" seiner Gewährleistungspflicht entgehen.
Aber sei mal ehrlich: Händler oder Privat, würdest du ein rund 20 Jahre altes Motorrad mit 120 PS, bei einem halben Dutzend Vorbesitzern zu einem Preis verkaufen, für den du noch nicht mal einen fahrbereiten 50 ccm Roller bekommst, wenn du dann noch möglichst 2 Jahre Garantie geben sollst?
Bei aller Liebe, aber das kann ja wohl nicht sein. So ein Bike verkaufe ich nur wie gesehen und probegefahren. Deawegen findet sich ja so manche noch recht schöne FJ in Einzelteilen in der Bucht. Bringt dem Verkäufer mehr Geld und weniger Ärger.
Wer Garantie erwartet, der muß schon etwas tiefer in die Tasche greifen oder was Neues kaufen.
Hahneko