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Wiederzulassung nur mit AU??

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Autor Beitrag
paulef
Mittlerer Schrauber


Beiträge: 46
Ort: Berlin-München

Meine FJ:: 3YA


New PostErstellt: 30.03.06, 13:08  Betreff: Wiederzulassung nur mit AU??  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen.
Wie ist'n das eigentlich- brauche ich zur Wiederzulassung jetzt ne AU ?

Mein Moped hat noch 1 Jahr TÜV..

Gruss Paul

P.S. hat jemand eine ABE für ne Sebring 4-1 Anlage Typ MU 180 KBA 21136 für die 3YA und würde mir eine Kopie mailen oder natürlich gegen Portoerstattung schicken?



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moped
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 30.03.06, 13:10  Betreff: Re: Wiederzulassung nur mit AU??  drucken  weiterempfehlen

Paul

Ne brauchst keine AU

läuft wie seit Jahren mit dem Auto auch
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FJ-
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 30.03.06, 22:56  Betreff: Re: Wiederzulassung nur mit AU??  drucken  weiterempfehlen

Hallöle,

mein Vorredner hat da Recht, da Du ja noch ein Jahr Tüv hast ist das kein prob mit der Wiederzulassung. Da die AU oder UU oder wie sie letztendlich wirklich heißen mag, erst mit dem nächsten TÜV Termin fällig ist. Und wenn Du da nicht die Werte erfüllst gibbet nämlich keine TÜV Plakette.
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