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FJ-Hajo
TOP Schrauber
Beiträge: 532 Ort: Lossburg
Meine FJ:: FJ 1200 3YA Bj.91
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Erstellt: 18.12.08, 17:59 Betreff: Zulassung meiner Dicken !!!!!!!!!!ERLEDIGT!!!!!!!!!!
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Tach Gemeinde,
kann mir einer sagen wie das ist wenn man ein Motorrad das über 18 Monate abgemeldet ist wieder anmelden will.In meinem Fahrzeugbrief(schon der neue)steht nämlich unten irgendwas drin das das Motorrad nach 18 Monaten so eine Art Vollabnahme brauch.Kann das sein?Ich habe da nämlich mal was anderes gehört.
Gruss FJ-Hajo
FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz. Einmal FJ immer FJ.
[editiert: 28.12.08, 14:58 von FJ-Hajo]
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StephanBodensee
Great Schrauber
Beiträge: 386 Ort: 88690 Unteruhldingen
Meine FJ:: 3YA ABS 91, 17" Hinterrad mit 180/55-17
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Erstellt: 18.12.08, 19:30 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Servus, zum 01.03.2007 wurde die Sache mit den 18 Monaten verabschiedet, seit dem gilt die Frist von 7 Jahren. In diesem Zeitraum ist keine Vollabnahme nötig. Gruß vom Bodensee
Stephan
____________________ Gruß vom Bodensee
Stephan
[editiert: 18.12.08, 19:32 von StephanBodensee]
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Fj-Rainer
TOP Schrauber
Beiträge: 526 Ort: Oer-Erkenschwick
Meine FJ:: 3YA
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Erstellt: 18.12.08, 21:05 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Ja,genau so ist es.
Träume nicht Dein Leben -sondern lebe Deinen Traum! Viele Grüße Fj-Rainer aus Oer-Erkenschwick
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FJ-Hajo
TOP Schrauber
Beiträge: 532 Ort: Lossburg
Meine FJ:: FJ 1200 3YA Bj.91
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Erstellt: 18.12.08, 21:57 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Tach Leutz,
vielen Dank für eure Antworten.
Gruss FJ-Hajo
FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz. Einmal FJ immer FJ.
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Novize-
Great Schrauber
Beiträge: 461 Ort: bei Hamburg
Meine FJ:: 36- Y born in the USA
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Erstellt: 19.12.08, 11:20 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Moinsen, Die 18 monats- Grenze wurde gekippt, richtig ! In der Umsetzung sind die Bundesländer, wie so oft, unterschiedlich vorgegangen. Ich weiß nicht mehr genau wie, auf jeden Fall verfahren Hamburg und Schleswig Hollstein unterschiedlich. Ich glaube das ganze spielt sich zwischen 3 und 7 Jahren ab. Gruß T.
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GismoRex
Great Schrauber
Beiträge: 212 Ort: Wallensen
Meine FJ:: 3YA, 3CW/Sidebike Comete, V-Max, Z 1000 J3, Z 1000 R
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Erstellt: 19.12.08, 12:13 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Zitat: StephanBodensee
Servus, zum 01.03.2007 wurde die Sache mit den 18 Monaten verabschiedet, seit dem gilt die Frist von 7 Jahren. In diesem Zeitraum ist keine Vollabnahme nötig. Gruß vom Bodensee
Stephan |
Moin! Bei der Sache gibt es einen Haken. Die 18-Monatsgrenze gilt weiterhin für Fahrzeuge, welche vor dem Stichtag stillgelegt wurden. Das muß aber eigentlich niemanden schrecken. Die testen da auch nüscht anderes, als bei einer normalen Hauptuntersuchung und einen neuen Brief benötigst Du so oder so. LG, Gis
____________________ Wenn Du vor den Kurven weniger bremst, brauchst Du auf den Geraden auch nicht so viel Gas geben!
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FJ-Hajo
TOP Schrauber
Beiträge: 532 Ort: Lossburg
Meine FJ:: FJ 1200 3YA Bj.91
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Erstellt: 19.12.08, 16:18 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Tach Gismo,
ist halt nur etwas teurer wenn eine Vollabnahme ins Haus steht. Normaler Tüv ist billiger,oder nicht?
Gruss FJ-Hajo
FJ 1200 Der Wolf im Schafspelz. Einmal FJ immer FJ.
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StephanBodensee
Great Schrauber
Beiträge: 386 Ort: 88690 Unteruhldingen
Meine FJ:: 3YA ABS 91, 17" Hinterrad mit 180/55-17
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Erstellt: 20.12.08, 23:06 Betreff: Re: Zulassung meiner Dicken
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Zitat: GismoRex
Zitat: StephanBodensee
Servus, zum 01.03.2007 wurde die Sache mit den 18 Monaten verabschiedet, seit dem gilt die Frist von 7 Jahren. In diesem Zeitraum ist keine Vollabnahme nötig. Gruß vom Bodensee
Stephan |
Moin! Bei der Sache gibt es einen Haken. Die 18-Monatsgrenze gilt weiterhin für Fahrzeuge, welche vor dem Stichtag stillgelegt wurden. Das muß aber eigentlich niemanden schrecken. Die testen da auch nüscht anderes, als bei einer normalen Hauptuntersuchung und einen neuen Brief benötigst Du so oder so. LG, Gis
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Servus, dann ist das bei euch anders als in Baden-Württemberg / Bodenseekreis. Ich habe / hatte 2 Fahrzeuge die vor dem 01.03.07 abgemeldet wurden. Kurz vor Ablauf der 18 Monatsfrist (da gab es schon die 7 Jahres Regelung) wollte ich die Fahrzeuge wieder zulassen um den Verfall der Briefe und der Vollabnahme zu umgehen. Ich wurde auf der Zulassungstelle dann auf sie 7 Jahre hingewiesen und das eine Zulassung nicht notwendig währe. Eine erneute "normale" Zulassung war ohne Probleme möglich. PS: hier die genauen Daten von meiner Moto-Guzzi. Abgemeldet 24.03.2006, Wiederzulassung 29.07.2008. Machen bei mir 2 Jahre und 4 Monate und 5 Tage Bei uns ist das Fakt, Fahrzeuge die vor dem 01.03.2007 abgemeldet wurden und innerhalb der 18 Monatsreglung in die Neureglung reingelaufen sind, kommen in den Genus der 7 Jahresreglung. Habe nur 05/2007 eine normale TÜV Abnahme machen lassen -Hauptuntersuchung § 29- (per Hänger zum TÜV gefahren) da ich die Guzzi eigentlich verkaufen wollte. Zulassung war dann ganz normal, der alte KFZ-Brief wurde halt entwertet und habe halt neue Papiere bekommen. Gruß vom Bodensee
Stephan
____________________ Gruß vom Bodensee
Stephan
[editiert: 20.12.08, 23:14 von StephanBodensee]
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