Hy,
da es sich bei den Felgen um Serienbauteile handelt, gibt es m.W. keine Teilegutachten. Höchstens die ABE der XJR. Diese spielt leistungs- und gewichtsmäßig in der gleichen Klasse wie die FJ. Hat ja im Prinzip auch den gleichen Motor. Und für die XJR gibt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen für diverse Reifentypen. Daher einfach mal mit den Prüfern reden: Nicht auf eine Austragung der Reifenbindung bestehen, evtl. trägt der gute Mann sowas ein wie: Freigaben für die XJR (Typ RP 02) auch für dieses Fahrzeug gültig. Die Felgen stammen ja schließlich von der XJR.
MfG
BZ