Zitat: ICEBEARD
Servus Dirk,
die Begründung, die Dir der nette TÜV-Prüfer gegeben hat, ist irrelevant. Egal ob mit oder ohne Gepäck oder Sozia, daran liegt es nicht, wenn der Reifen mit der Schwinge (wie soll das gehen) oder mit dem Reifen (das kann passieren) in Berührung kommt. Der Beladungszustand tut da nichts zur Sache, dafür ist einzig die tatsächliche Reifenbreite maßgebend.
Tatsache ist, dass den (Süd-)TÜVern bei Todesstrafe verboten ist, die Reifenbindung auszutragen, wenn kein abgenommener Schwingenumbau vorgenommen wurde. Die Bestimmung gibt es und mein TÜVer hat sie angewandt, deshalb habe ich seit 8 Wochen keine Reifenbindung mehr. TÜV Wertheim/Main.
Gruß / icebeard
...und nur die Harten kommen in den Garten! |
Da werd ich nicht schlau draus.
Und von Todesstrafe weiß mein TÜVer nix.