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Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Unterhalt für volljährigen Sohn
Hallo!
Gestern habe ich im Videotext bei RTL (S. 473) gelesen, dass volljährige Kinder bis zum Beginn ihrer Ausbildung ihren Unterhalt selbst bestreiten müssen. Jedenfalls habe ich das so verstanden. Der Sohn meines Lebensgefährten wird im Dezember 18 Jahre alt, im nächsten Jahr macht er Abitur und seine Ausbildung beginnt ein halbes Jahr später. Heißt das also, dass mein Lebensgefährte nach dem Abitur erstmal keinen Unterhalt mehr zahlen muss?
Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antwort.
Liebe Grüße, Lara
Hallo! Gestern habe ich im Videotext bei RTL (S. 473) gelesen, dass volljährige Kinder bis zum Beginn ihrer Ausbildung ihren Unterhalt selbst bestreiten müssen. Jedenfalls habe ich das so verstanden. Der Sohn meines Lebensgefährten wird im Dezember 18 Jahre alt, im nächsten Jahr macht er Abitur und seine Ausbildung beginnt ein halbes Jahr später. Heißt das also, dass mein Lebensgefährte nach dem Abitur erstmal keinen Unterhalt mehr zahlen muss? Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antwort. |
Doch, im Prinzip stimmt das schon. Wenn der Sohn zwischen Abitur und Studium sechs Monate lang keiner Ausbildung nachgeht, hat er in dieser Zeit die Verpflichtung sich selber soweit möglich um seinen Unterhalt zu kümmern. Anspruch auf Unterhalt besteht nur WÄHREND einer Ausbildung, und in diesen sechs Monaten befindet er sich ja gerade nicht in Ausbildung. Bei kürzeren Übergangsphasen (drei bis max. vier Monate) bleibt die Unterhaltspflicht der Eltern bestehen, und ich würde die Zahlungen auch nicht mit dem Datum der Überreichung des Abiturzeugnisses einstellen, sondern dem Sohn vorher sagen dass er sich um einen Job bemühen soll. Falls es nicht gleich klappt, sollte man ihm dann noch etwa zwei Monate lang den Unterhalt weiter bezahlen, dann kann man eigentlich davon ausgehen dass er einen Job gefunden hat.
Unabhängig davon gilt, dass ab dem 18. Geburtstag beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, der Unterhalt muss also eigentlich neu berechnet werden. Dazu muss der Sohn aufgefordert werden, die Einkommennachweise der Mutter vorzulegen. Und richtig ist auch, dass man bei einen existierenden Unterhaltstitel die Abänderung beantragen muss, bevor man die Zahlungen einstellt, sonst kann gepfändet werden.
Hallöchen Lara,
du hast richtig gelesen. Hatte ich vor Kurzem auch praktiziert.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg)
Hallo!
Gestern habe ich im Videotext bei RTL (S. 473) gelesen, dass volljährige
Kinder bis zum Beginn ihrer Ausbildung ihren Unterhalt selbst bestreiten
müssen. Jedenfalls habe ich das so verstanden. Der Sohn meines
Lebensgefährten wird im Dezember 18 Jahre alt, im nächsten Jahr macht er
Abitur und seine Ausbildung beginnt ein halbes Jahr später. Heißt das also,
dass mein Lebensgefährte nach dem Abitur erstmal keinen Unterhalt mehr
zahlen muss?
Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antwort.
Liebe Grüße, Lara