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Hallo Anja,
wenn Dein Mann weiß was Du verdienst, kann er gezwungen werden, sein Wissen (wenigstens
grob über den Daumen gepeilt) anzugeben. Bei Unterhalt ist das anders geregelt als bei
„normalen“ Verbindlichkeiten. Du hast das Recht die Auskunft zu verweigern. Würde ich
schriftlich in sachlicher und kurzer Form – mit dem Hinweis, dass Du ja nicht für das
Kind unterhaltspflichtig bist – machen.
Das mit dem drohenden Kürzen vom Selbstbehalt ist da schon schwieriger zu beantworten.
Nach welcher Stufe der DüTa zahlt er Unterhalt? Das ist, soweit ich mich an gelesenen
Urteilen erinnere, ein wichtiger Faktor. Bei Mangelfall droht die Selbstbehaltskürzung
tatsächlich stärker, als wenn er den Mindestunterhalt bezahlt.
Dann gibt es in der Düsseldorfer Tabelle und manchmal auch in den Unterhaltsleitlinien
der OLG’s einen Passus über die Zuwendungen Dritter. Ungefähr in diesem Inhalt, dass die
Zuwendung Dritter (also z. B. auch regelmässige finanzielle Unterstützung durch eine
Oma) nur dann in die Berechnung einfließen, wenn das dem Willen des Dritten nicht
gegenübersteht. Aber auch hier habe ich schon Urteile gefunden, wo die Richter im
Mangelfall den Willen des Dritten ignorierten.
Auch habe ich schon Urteile gelesen, in denen steht, dass der Selbstbehalt – wegen
geringer Wohnkosten – nicht automatisch gekürzt werden darf. Es liegt in der
Entscheidung des Unterhaltszahlers, ob er Abstriche in seiner Wohnqualität macht oder z.
B. ein teueres Hobby pflegt.
Wie sieht Deine persönliche regelmäßige Einkommenssituation aus? Gehst Du arbeiten und
verdienst Du mehr als Dein Mann?
Wann war die letzte Berechnung bzw. Auskunft Deines Mannes? Kürzer oder länger als zwei
Jahre her?
Gruß
Ingrid
Von: Anja B. [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 21. November 2008 10:22
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Auskunftspflicht beim JA als "neue" Ehefrau"?
Hallo an alle,
gestern kam ein Schreiben vom JA an meinen Mann, er solle (mal wieder...)zur Berechnung
des Unterhaltes jegliches Einkommen etc. darlegen. Natürlich soll auch ich mein
Einkommen und meine Vermögenswerte darlegen. Ich habe sooo einen dicken Hals!...und bin
nicht bereit dazu!
Ich habe ein bezahltes Haus und etwas Kapital, können die da ran? Wir haben einen
Ehevertrag geschlossen, ohne Zugewinnausgleich, d.h., Haus und Kapital gehören mir.
Mein Mann hat keine Mietkosten, jedoch haben wir natürlich auch monatliche Nebenkosten
für das Haus.
Jedoch ohne Mietkosten kürzen sie ihm doch sicherlich seinen Selbstbehalt?!
Was soll ich nur tun?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Gruss
Anja
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Schumacher @ zweitfrauen.de