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Hallo Alwine,
sozialer Selbstmord kann das durchaus sein. Das kommt aber darauf an,
wie viel Geld Du und wie viel Dein Freund verdient. Wenn Du viel
verdienst, bzw. mehr als Dein Freund, kann es passieren, dass sein
Selbstbehalt wegen der „Eintopfwirtschaft“ gekürzt wird. Urteile wie
sich so was gestalten könnte gibt es hier im Forum – sind aber nur für
eingeloggte Forenmitglieder lesbar. Desgleichen gibt es bei Heirat
diverse Konstellationen, wo es Dich mittreffen könnte. Auch hier finden
sich Urteile im Forum.
Generell – ob Zusammenleben oder nicht: Euer gemeinsamer Sohn hat auch
Anspruch auf Unterhalt. Je nach Einkommen Deines Freundes kann sich das
auf die Unterhaltsleistungen seiner anderen Söhne auswirken.
Sind die anderen Söhne volljährig und Euer gemeinsamer Sohn unter drei
Jahre alt, hast Du EVENTUELL vor den volljährigen Söhnen Anspruch auf
Unterhalt.
Du siehst also, es kommt hier auf Euere ganz speziellen Details an.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Alwine [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 31. Dezember 2005 01:29
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Unterhalt, bleibt da noch was übrig?
Hallo Ihr hier !
Ich hoffe, jemand von Euch kann mir hier weiterhelfen: Ich habe mit
meinem Freund einen gemeinsamen Sohn und wir wollen nun zusammenziehen.
Er hat zwei weitere Kinder mit dazugehörigen Müttern (bin sozusagen
Drittfrau); für die beiden Söhne zahlt er Unterhalt, für die Mütter
nicht. Hat nun die Gründung einer neuen Familie irgendwelche
Auswirkungen auf die Unterhaltsleistungen? Und wie ist das, wenn wir
heiraten würden?
Eine Bekannte hat letztens so komische Bemerkungen gemacht a la sozialer
Selbstmord etc. nur wollte sie leider nicht ins Detail gehen. Nun bin
ich aber total verunsichert.
Vielen Dank im Voraus,
Alwine
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Schumacher @ zweitfrauen.de
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