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Hallo Lilli und Andrea und Britta,
gestern hatte ich die Unterhaltsleitlinien vom OLG Oldenburg bezüglich der
berufsbedingten Aufwendungen nur überflogen. Allerdings steht dort definitiv
nichts davon drin, dass es gar keine Abzüge gibt, wenn es ein Mangelfall
ist.
Es steht wie nachfolgend in den Leitlinien: Bei Einnahmen aus
nichtselbständiger Tätigkeit ist eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens
– bei Vollzeittätigkeit mindestens 50 EUR und höchstens 150 EUR –
anzusetzen. Gut, wir wissen Alle, dass sich die Richter das hinbiegen, wie
sie es möchten.
Das heißt also, dass die von mir gerechneten 50 Euro auf jeden Fall
akzeptiert werden müssen. Dass der tatsächliche Aufwand im Mangelfall nicht
anerkannt wird, davon ging ich auch aus.
Was Dir bzw. Deinem LG passiert ist, ist hätte nach den Leitlinien (10.2.1)
vom OLG Frankfurt
(http://file1.carookee.com/forum/VAfK-Forum/42/file/1249904/LeitlinienFrankf
urt07-05.pdf?w ) eigentlich nicht passieren dürfen.
Dort steht drin, dass die öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar sein müssen.
Aber wie oben schon geschrieben, biegen sich das die Richter wieder zurecht,
wie sie es brauchen.
Und dem für Andrea zuständigen Leitlinien
(http://file1.carookee.com/forum/VAfK-Forum/42/file/937780/ModifiziertOLGKar
lsruhe05.pdf?w ) steht auch nichts drin, dass die berufsbedingten
Aufwendungen etwas mit dem Prozentsatz der Unterhaltsstufe zu tun hat.
Können wir also mal wieder mit Dieter Hildebrand sprechen: „Es hilft nichts,
das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen“.
Wobei ich diese „Hinbiegerei“ bei der Justiz noch laut maulend, aber würgend
hinunterschlucke. Bei einer Jugendamtstussi spucke ich sie garantiert aus.
In Brittas Fall könnte man doch mal was „Lustiges“ probieren. Wenn das
Gleiche Jugendamt auch für das gemeinsame Kind zuständig ist, könnte man
dort eine Beistandschaft für dieses Kind einrichten. Mal sehen was dann
passiert. Ob die dann auch für dieses Kind den vollen Betrag beim Vater
einfordern? Grob über dem Daumen gepeilt, würde dem Vater dann ja gerade mal
an die 500 Euro zum Leben übrig bleiben. Ob sie dann merken würden, auf
welchem lecken Kahn sie durch die Gegend schippern?
Hilft nichts, sich aufzuregen. Man kann sie nur bekämpfen. Wir erhielten
auch vom Hausverwalter Nachricht über eine Zuhause eingegangene Mahnung.
Mein Mann soll die vereinbarten Raten an das Sozialamt (rückständiger
Exenunterhalt) nicht bezahlt haben. Der Betrag wird seit Jahren per
Dauerauftrag vom Konto abgebucht und erscheint auch auf den Kontoauszügen.
Seit Jahren, kommen mehrmals im Jahr die Mahnungen.
Wenn man also sieht, dass sie nicht mal mit eingehenden Geldern klar kommen,
kann man sich ausrechnen, wie sie agieren, wenn sie Gelder an die
Bedürftigen auszahlen. So, ich mache mich jetzt dran, die Herrschaften per
Mail frisch zu machen. Die sollen sich so richtig freuen, wenn sie bei
Bürobeginn den Computer einschalten.
Übrigens Lilli: ich freue mich für Dich, dass jetzt wenigstens die Angst und
der Stress für Dich etwas vorbei ist. Ich drücke Dir ganz arg fest die
Daumen, dass alles gut wird. Immerhin doch schon ein Licht am Ende des
Tunnels.
Viele Grüße
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: lilli [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 10. März 2006 06:17
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Dringende Frage
Hi,
muß mich da leider Andrea anschließen. Bei meinem LG wurde bei einer
einfachen Strecke von 80 km - am Tag also 160 km, was im Rhein-Main-Gebiet
keine Ungewöhnlichkeit ist und die auch schon zu Ehezeiten zu fahren war,
nur die Fahrkarte für die Öffentlichen Verkehrsmittel anerkannt, obwohl er
da weder an die Arbeitsstelle noch nach Hause gekommen wäre (jedenfalls
meist nicht am selben Tag) und er war damals kein Mangelfall. In den
unterhaltsrechtlichen Leitlinien stehen so viele Dinge, letztendlich ist es
immer eine Auslegungssache der Gerichtsbarkeit. Wir haben uns des nächtens
die Finger blutig getippt, um nachzuweißen anhand der Fahrpläne etc. pp. das
das alles ein Ding der Unmöglichkeit ist, dabei herausgekommen sind schlappe
206,00 Euro für das Monatsticket. Da wird dann auch mal in Kauf genommen,
das Mann 4:30 losfahren muß um pünktlich um 9:00 im Büro zu sein und nach
Dienstschluß 18:00 noch bis kurz vor 0:00 unterwegs zu sein ... und wehe es
fällt nur eine Überstunde an (auch nicht selten in der Werbebranche), dann
kann er seinen Pyjama und das Zahnbürstchen einpacken und im Büro
übernachten.
Entschuldigt meinen Sarkasmus, bin wohl momentan etwas neben der Kapp ...
habe heute im Laufe des Tages ein Vorstellungsgespäch für einen ganz
"normalen" Bürojob (wo man nicht nach Fritten stinkt und Spülhände bekommt)
ergattert, für meinen Großen (im Falle das die mich einstellen) einen
Vollzeitplatz im KiGa bekommen, morgen hab ich (dank Jugendamt) einen Termin
bei einer Tagesmutter, die noch einen Platz frei hat ... alles heute
passiert ... im Moment weiß ich nicht ob ich mich freuen oder heulen soll.
LG
lilli
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