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Hallo Ingrid,
für meinen LG ist das OLG Koblenz zuständig, leider nicht das OLG FFM. Bei so hohen Fahrtkosten kommt mancher Richter auch auf den Gedanken, das Papi seinen Wohnsitz doch näher an den Arbeitsort legen kann, wenn er nicht mal mit öffentlichen Verkehrsmittel hinkommt und dabei wird auch gerne übersehen, das genau diese Fahrtstrecke schon eheprägend war.
Ich will jetzt nicht Brittas Thread zerfleddern, da gehts ja auch erstmal um die Auseinandersetzung mit dem Jugendamt.
Brittas LG kann bei dem Gehalt keine 312 Euro KU zahlen, das ist fakt. Genauso fakt ist, das das gemeinsame Kind genauso KU-berechtigt ist, wie das erste Kind. Ich wüsste auch nicht, ob ich mich ewig mit dem Jugendamt rumärgern würde. Da Brittas LG relativ wenig verdient, würde ich checken, ob ich nicht einen Beratungsschein vom Gericht bekommen würde und wenn das klappt, das ganze einen Rechtsanwalt machen lassen. Ich denk mal, das spart Nerven !!!
Ingrid, der Streß und die Angst sind noch nicht vorbei, es ist wohl momentan eher eine "Aufwärts-Phase", ich hoffe, das ich den Job bekomme und bei der Kinderbetreuung (gerade für unseren Kleinsten) eine gute Wahl getroffen habe. Dann mache ich aber einen neuen Thread auf :-)
LG
lilli