Beitrag 370 von 428 (86%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Michaela!
Habe meinem Freund von Eurem Problem erzählt... sein einziges KOmmentar war:
Das schreit aber nach der nächsten Instanz. Es kann doch heute zu Tage nicht
von einem verlangt werden, dass man den Job aufgibt"
Und genau so sehe ich es auch. Ich würde vor das nächst höhere Gericht
ziehen. Man kann vielleicht einflechten, dass Dein Mann gerne bereit ist,
sich einen neuen Job zu suchen - deswegen dann auch erst mal arbeitslos ist
für die Kinder. Und wenn seine Ex dazu bereit ist, den Unterhalt zu stunden,
- nach dünken des Richters - dass die Kinder ihren Vater dann endlich
regelmäßig sehen können, ist auch alles im Lot... Was geht denn bei Euch?
Bei welchem Gericht ward Ihr? Es ist doch das Recht der Kinder!!! Und
komischer Weise habe ich irgendwo in einem dicken Buch gelesen, dass der
Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dazu verprlichtet ist Umgang mit
dem Nachwuchs wahrzunehen. So wegen Kindeswohl... Versucht es vielleicht
wirklich eine Instanz weiter, wenn die Einspruchsfristen noch nicht
abgelaufen sind. Es kam schon vor, dass die Fälle wieder vor dem gleichen
Gericht glandet sind, nachdem dieses von der höheren Instanz gerügt wurde.
Dann gab es witziger Weise auch ein neues Urteil.
Gruß Pia
> Hallo,
> wir haben den ersten Schritt vor Gericht wegen Umgangsrecht verloren und
> hätten gerne mit einem neuen Anwalt weiter gekämpft, aber der gibt uns
keine
> Chance den Umgang durch zu bekommen solange mein Mann als Reisebusfahrer
> tätig ist, da er im Juni, JULi und August kaum zuhause ist. Der neue
Anwalt
> hat gesagt, daß man es erst versuchen sollte, wenn mein Mann regelmäßige
> Umgangsbesuche wahrnehmen kann. Der Anwalt hat sich den Aktenordner
> durchgelesen und kann nicht fassen, wie die EXE sich so widersprechen kann
und er
> sagt, daß das Kind eindeutig beeinflußt wurde(4 Jahre) und wird, und das
man
> ohne sachverständige Hilfe das Umgangsrecht nicht aufbauen kann, echt
> klasse!!!! Pflichten hat mein Mann also, aber durch seinen Beruf keine
Rechte,
> ich finde es eine Frechheit, denn den Unterhalt von 249 Euro nehmen sie
mit
> Kußhand, außerdem hat er nichts bösartiges getan, was angeblich das
> Kindeswohl des Kindes(so steht es im Gutachten der Pschychologin)
gefährden
> könnte. Nur weil so eine dumme, naive EX-Frau so einen Hass hat, müssen
Tochter(9
> Jahre) und Vater darunter leiden, da muß man auch noch so hinnehmen, was
> mich echt traurig macht. Unser Sohn wird seine Schwester wohl erst kennen
> lernen, wenn sie von alleine bei uns ankommt, denn mein Mann kann doch
nicht
> sein Beruf aufgeben und von der SOzialhilfe leben, damit er das Kind sehen
> kann, oder??
> Naja, ich wollte es auch nur kurz mitteilen.
>
> Gruß
> Michaela
>
--
+++ Jetzt WLAN-Router für alle DSL-Einsteiger und Wechsler +++
GMX DSL-Powertarife zudem 3 Monate gratis* http://www.gmx.net/dsl