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Hallo Vadder,
Deine Antwort ist richtig, Kinder können in diesem Alter locker mit der Bahn fahren. Da die Bahn heutzutage als sehr unzuverlässig bekannt ist, ist es schwierig Kinder auf einer alleinigen Bahnfahrt umsteigen zu lassen. Plötzlich fährt der abgehende Zug am Umsteigebahnhof von einem anderen Bahnsteig ab oder er hat stundenlange Verspätungen, fällt ganz aus oder sonstwas. Es spricht aber nichts dagegen, wenn ein Kind auf der einen Seite in den Zug gesetzt wird und auf der anderen am Ende der Bahnfahrt wieder abgeholt wird. Per SMS kann dem Abholer sogar die genaue Wagennummer mitgeteilt werden.
Ach ja, ich habe in die Urteilsrubrik unter Umgangsrechtsurteile ein Urteil vom BVerfG gestellt, wo eine Mutter akzeptieren mußte, dass das Kind mit dem Flugzeug zum Vater fliegt. Also mal nachlesen.
An Vadder: Was mich wundert ist, dass Du auf Fragen von Frauen antwortest. In Deinem Forenbeitrag vom 07.02.04 im VafK-Forum hast Du Dir Antworten von Frauen ausdrücklich verbeten und eine deutlich sichtbare Abneigung gegenüber von Frauen offengelegt.
Wir werden halt jetzt mal überprüfen, ob es sich um den identischen "Vadder" handelt. Dein heutiger Beitrag wird anhand der IP zurückverfolgt.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Vadder
Sent: Saturday, April 24, 2004 8:20 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Umgangsrecht/Wann darf ein Kind Bahn fahren?
hi Sabine,
kannst mich gerne zitieren oder als zeuge benennen.
...siebziger Jahre, kinderheim, WE Heimfahrten. Zug , 40 KM zweimal umsteigen, Rest per Bus.
Genehmigt, akzeptiert von Heimleitung, Eltern, Jugendamt.
Passiert ... nichts.
ausser schöne WE beim Vater :-))))),
gelegentliche Besuche bei muttern
kinder 13 und 11 Jahre jung.
dreissig Jahre später sollt frau weiter sein oder sich einsacken lassen. wegen systematischem Kindesmissbrauches für eigenzwecke.
Vadder
Vadder_ @web.de
sonst mail mich an.