unsere Vorgeschichte hatten wir ja bereits in dem posting "erneuter Umgangsboykott - jetzt doch vor Gericht???" besprochen, aber nun haben wir Antwort der Ex bekommen und wissen wieder nicht, wie wir uns jetzt verhalten sollen... Die Frist, die mein LG der Ex in seinem (persönlichen) Brief gesetzt hatte, hat die Ex verstreichen lassen und nun über ihre (neue) Anwältin geantwortet.
Grundtenor des Briefes ihrer Anwältin ist, dass sie den Umgang in Zukunft so beibehalten möchte wie bisher, allerdings geknüpft an bestimmte Bedingungen, wie z.B. dass das Kind an den Umgangstagen bei seinem Vater über Nacht nicht von "fremden" Personen betreut werden soll. Dies sei im übrigen ausdrücklicher Wunsch des Sohnes (???). Konkret solle das so aussehen,dass mein Freund ihr umgehend kundzutun hat, wenn er an seinen Umgangstagen beruflich über Nacht wegmuss und ihr das Kind dann sofort bringen soll. Er darf noch nicht mal mehr (wie bisher immer problemlos praktiziert) das Kind über Nacht ohne Erlaubnis der KM zu seinen Eltern bringen. Auch bei kurzen Wochenendtrips (wir fahren ab und zu gerne mal übers WE an die Ostsee) haben wir sie vorher um Erlaubnis zu bitten. Am besten gefällt mir der letzte Satz, dass die Anwältin davon ausgeht, dass bei Einhaltung der angesprochenen Punkte der Umgang in Zukunft wieder "harmonisch" stattfinden werde... (Fakt ist, dass er zu keiner Zeit in den letzten 4 Jahren harmonisch war!!!). Zum Schluß ihres Briefes weist die Anwältin meinen LG darauf hin, dass Unstimmigkeiten der Eltern, die sich auf das Kindeswohl auswirken, ggf. auch mit Hilfe des Familiengerichts geklärt werden müssten... (hahahaha!).
Tja, da hat die Ex ja mal wieder schön den Spieß umgedreht...!! Mein LG hat direkt einen Hals gekriegt und gemeint, er würde am liebsten überhaupt nicht darauf reagieren und diesen Brief einfach ignorieren... Wozu würdet Ihr uns denn raten? Wir sehen im Grund 3 Möglichkeiten:
Den Brief einfach ignorieren und damit auch die Forderungen der KM und einfach so weitermachen wie bisher
Der Anwältin selbst antworten mit Richtigstellung der unwahren Behauptungen der Ex (Fakt ist, dass ich NOCh NIE allein über Nacht das Kind betreut habe, höchstens mal einen Abend, wenn mein LG nochmal weg musste - wenn er für eine Nacht wegbleiben musste, haben wir das Kind immer zu seinen Eltern gebracht, was die KM im Übrigen auch sofort tut, sobald mein LG mal aus beruflichen Gründen den gesamten Umgangstag nicht wahrnehmen kann) sowie Hinweis auf den Paragraphen 1687 bzw. 1687a sowie Kopie unseres Briefes an die Ex von letzter Woche (wir sind uns ziemlich sicher, dass die Ex der Anwältin unseren Brief im Vorfeld NICHT gezeigt hat)
Unseren Anwalt den Brief beantworten lassen (Inhalt siehe Punkt 2)
Direkt über unseren Anwalt Antrag beim FG auf Regelung des Umgangs stellen
Wozu würdet Ihr uns raten??? Wir sind schon wieder total verunsichert... Und wenn mein LG das Kind morgen abholt und die KM ihn danach fragt, ob das jetzt so ok geht mit den Forderungen: Darf mein LG dann einfach "ja" sagen und es dann doch nicht tun??? Oder muss er ihr doch wieder erklären, dass er nicht dazu verpflichtet ist (siehe Paragraph 1687a).
Gibt es denn eigentlich die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen, nicht nur aus dem Grund, weil der Umgang boykottiert wird, sondern einfach nur, um den Umgang ein für alle mal gerichtlich festlegen zu lassen? Oder reicht das als Begründung nicht aus vor Gericht?
Egal wie man es macht, man hat immer das Gefühl, es sei falsch... :-(
Ich hoffe, Ihr könnt uns einige Ratschläge geben, wie Ihr in unserer Situation vorgehen würdet.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe und einen schönen Sommerabend noch!