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Hallo Andrea,
wir können also, den Unterhalt, den mein Mann für seinen Sohn bezahlen müsste mal zwei rechnen und das dann zu seinen Selbstbehalt dazu tun und der Rest würde dann der zu zahlende Unterhalt für seine Tochter sein?
Und das geht wirklich und wird auch vor Gericht so zugelassen?
Wenn das wirklich so ist, warum hat uns das dann unsere Anwältin nicht gesagt? Oder das Jugendamt?
Denn die haben immer gemeint, sie können nicht akzeptieren, dass mein Mann auch nur 50 Euro weniger zahlt, weil das Geld schliesslich für seine Tochter ist, auch wenn sein Sohn bei uns lebt.
Gilt diese Berechnung auch, wenn seine Ex Harz 4 bekommt?
Denn uns ist immer gesagt worden, dass da auch das Arbeitsamt nicht mit macht, wenn wir weniger zahlen würden, denn dann würde das Amt zu meinen Mann kommen und das Geld holen.
Leibeb Grüsse
Tanja