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Hallöchen Kooka,
nu mal scheen ruhich mit de junge Ferrrde!
Heute lese ich in der Tagespresse, dass die ganze Sache noch kippen könne,
da die Kirchen und stramm-konservative Kreise in der Union und viele
Unionsfrauen dagegen wären.
Begründung: Die Bedeutung der Ehe, die Vorrangstellung der Ehefrauen würden
in Frage und die "Erst"frau einer Geliebten gleich gestellt.
Vielleicht musst du dich ja gar nicht mehr mit dem Juristendeutsch befassen.
Bei Interesse kann ich den Artikel einscannen und auf die homepage stellen,
will heißen, das müsste jemand anders tun, ich blicke es nicht.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg)
Hallo allerseits,
im Freudentaumel um das neue U-Gesetz haben wir gleich das Netz nach den
Texten durchforstet und - oh je, so ein Juristendeutsch ist irgendwie nix
für mich... ;->
Auf den ersten Blick klingt der Entwurf ja doch ganz gut. Über eine Sache
sind wir aber gestolpert, die nur an der "laschen" Formulierung in den
Beiträgen liegen kann, aber vielleicht auch wirklich "so" gemeint ist:
Gilt die "wirkliche" Gleichstellung bei der Unterhaltsberechnung von Erster
und Zweiter nur, wenn die Zweite mit dem "Unterhaltszahlenden" verheiratet
ist?
In den Beiträgen wird nämlich ständig von erstem Ehepartner und zweitem
Ehepartner geschrieben, irgendwie aber nicht "nur" Lebenspartner. Und dann
tauchen da wieder die 3 Jahre Betreuungsunterhaltsanspruch für die
nichtverheirateten Betreuenden auf und die Anmerkung, dass die Kluft
zwischen der erlaubten Arbeitspause der Ersten bis zum 8. Geburtstag des
Kindes und der früheren Arbeitszumutung des zweiten, kindbetreuenden, aber
nicht verheirateten Partners verringert werden soll (bedeutet also: nicht
abgeschafft???).
Kann uns einer von Euch in "Normaldeutsch" mitteilen, was der Gesetzentwurf
einem da sagen will?
"Muss" ich jetzt doch wieder heiraten? ;-O
Liebe Grüße,
Kooka