Beitrag 221 von 985 (22%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Ooch Ellen,
ich würde Dir doch gönnen. Allerdings befürchte ich, dass ein Eindringen
in eine Wohnung, die von ihm nicht mehr bewohnt wird, wo er auch nicht mehr
gemeldet ist, rechtliche Probleme nach sich ziehen könnte. Es spielt dabei
keine Rolle, ob er noch im Mietvertrag steht.
Die anderen Varianten, sich um den Telefonanschluss, die Energieanmeldung zu
kümmern, ist doch auch nicht schlecht.
Bei der Kaution würde ich trotzdem unverfrorener vorgehen. Egal ob während
der Ehe von gemeinsamen Geld bezahlt wurde oder nicht, würde ich auf
Auszahlung bestehen, da „der“ Mieter ja sonst die Wohnung nicht renovieren
kann. Wenn die Exe beim Auszug nicht renoviert und er es also machen muss,
hat er ja auch Aufwendungen die sie als Mitmieter tragen müsste. Tapeten,
Kleister, Farbe, Putzfrau und Putzmittel kosten viel Geld und er hat auch
einen Stundenlohn verdient. Gut aufbereitet, eindeutig mit Quittungen und
Stundenschreibung belegt, hat ein Richter Probleme die entstehenden Kosten
nur ihm alleine aufzubürden. Sie muss von der Renovierung auch die Hälfte
bezahlen. Wird vermutlich vor dem normalen Mahngericht und nicht vor dem
Familiengericht abgehandelt. Mütterbonus ist dort eher selten zu erwarten.
Wenn er nicht renoviert, geht die Kaution eh drauf und reicht evtl. gar
nicht, wenn der Vermieter eine Profifirma engagiert.
Allerdings sehe ich einige Schwierigkeiten. Vielleicht verbraucht sie ja die
Kaution in dem sie die letzten Mieten nicht bezahlt. Unter Umständen macht
sie sehr große Mietschulden. Es dauert ja ziemlich lange, bis ein Vermieter
eine nicht zahlenden Mieterin hinausklagt. Hier würde ich als Mitmieter dann
erst mal NICHT bezahlen, da ja sonst der Mietkündigungsgrund für den
Vermieter entfallen könnte.
Wenn er später, um seine Schufa zu retten, doch noch zahlt, kann er von Ihr
die Kosten, wieder beim Mahngericht zurückfordern. Zuständig könnte der §
426 BGB sein.
Das sind erst mal die Dinge die mir so auf Anhieb einfallen. Weitere
Probleme kann es auch noch geben.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ellen2 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 14. Februar 2007 16:55
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Ehewohnung
ach indi
du gönnst du mir auch gar nichts!!!
Gab es denn keine gerichtliche Wohnnungszuweisung?
Und da hat Indi recht! Bitte überall ganz schnell kündigen und wenn die
Kaution nur von deinem Mann gezhalt wurde, sofort zurück fordern, den es ist
dann
kein gemeinsames Geld gewesen, ansonsten, um Ärger zu vermeiden nur die
Hälfte verlangen.
Übrigens, wie ist das mit dem Müll in der alten Wohnung? Wie wird
abgerechnet? Auch hier aufpassen!
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de