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Hi süssstück,
was SallyS schildert, ist der SUPERGAU, aber man kann sich wehren.
Erstmal ist wichtig, dass Dein LG dem Vermieter mitteilt, dass er ausgezogen ist, und wohin.
Ein Vermieter kann sich eigentlich Jahre später nicht mehr auf irgendwelche Rechte berufen, wenn er
unterdessen nicht selbst etwas unternommen hat.
Dann kann das, was Sally schildert, schon mal nicht passieren.
Wenn dein LG allein kündigt, weil er von Exe keine Unterschrift bekommt, dann muss der Vermieter
zumindest widersprechen.
Ich habe trotz alledem von einem Urteil gelesen, dass der Vermieter sich bei Kenntnis der Umstände dann
nicht Jahre später darauf berufen kann, dass beide Mieter noch zahlen müssen, wenn einer schon lange
ausgezogen ist. Ich google mal nochmal nach.
Im Fall von Sally ist er ja wohl zeitig in Verzug geraten, und das, weil er keine Kenntnis von den
nichtgezahlten Mieten erlangt hat. Also, auf jeden Fall Vermieter informieren.
Wohnung zuweisen lassen ist sowieso imo optimal.
Liebe Grüsse
10l-ü