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Hallo Tanja,
ihr könnt 135 % der DDT in der jeweiligen Altersgruppe verdoppeln und das um dieses das Einkommen Deines Mannes bereinigen.
Wir hatten das Thema vor nicht all zu langer Zeit schonmal, entweder hier bei den Zweitfrauen oder beim vafk, such da mal danach.
Was das Amt sagt, ist erstmal uninteressant, ihr müsstet dann eh erst eine Abänderung des titels bei Gericht durchsetzen und wenn der neue Unterhalt tituliert ist, kann auch das Amts nichts machen.
Urteile darüber, dass auch Mütter alles unternehmen müssen, notfalls auch das erziehungsgeld einsetzen, um ihren Kindern, welche nicht bei Ihnen leben Unterhalt zahlen zu können, findest Du in der Urteilsammlung hier.
Grüsse Andrea