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Hallöchen,
und danach pfändet sie, weil er nicht bezahlt hat. Also schön überweisen und die
Überweisung auch den Behörden zur Kenntnis geben.
Recherchieren, wie hoch die Einkommensgrenze bei PKH ist! Dann kontrollieren, welches
Einkommen Ihr kennt. Dann Klage auf Abänderung wegen des Verschweigens des Einkommens –
logisch die PKH-Grenze in die Begründung einbeziehen – alles per einstweiliger
Anordnung. Die e.A. ist sinnvoll, weil Unterhalt meist als verbraucht gilt und selten
der zuviel bezahlte Unterhalt zurückbezahl werden muss.
Der § 1579 BGB ist für diese Abänderungsklage und den Verwirkungstatbestand zuständig.
Info über den Paragrafen findest Du im FAQ-Unterhalt im Forum von www.vafk.de (ist nur
eingeloggt sichtbar.
Alles bitte – um Fehler zu vermeiden – per Rechtsanwalt. Wenn sie Einkommen verschwiegen
hat und Exen-Unterhalt bezieht, habt Ihr relativ gute Chancen.
Grüßle
Ingrid
Von: BabyOne [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 1. Oktober 2008 03:17
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der
Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Nervös wegen Prozess - Nachtrag
Heute kam die Krönung obendrauf - seine Ex will ja, wie berichtet, den vollstreckbaren
Titel nicht herausgeben. Wie es scheint, bekommt sie keine Beratungshilfe, weil ihr
Einkommen etwas über der Grenze liegt (A-HA...). Nun hat sie meinen Lebensgefährten
gebeten, er solle ihr doch den Unterhalt im nächsten Monat nicht zahlen (dass sie auf
den nicht freiwillig verzichten will ist ja gerade der Zankapfel) damit sie unter die
Einkommensgrenze rutscht und Beratungshilfe bekommen kann. Also mit anderen Worten, er
soll ihr helfen den Staat zu bescheißen, damit sie einen Anwalt kostenlos zur Verfügung
gestellt bekommt, der ihr dann hilft ihm sein Geld aus der Tasche zu ziehen... Wie
dreist oder doof kann man eigentlich sein??!
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de