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Hallo,
ich hab mich zwar lange nicht mehr gemeldet, da ich jetzt wieder arbeiten gehe usw., aber jetzt muß ich doch mal wieder etwas loswerden. Achtung, meine Schilderung ist sehr lang und umfangreich. Mein Lebensgefährte hat seit seinem Auszug im Juli 2003 Streß um die Kinder mit seiner Ex. Sie hat sich nie auf irgendwelche abweichenden Regelungen eingelassen, auch nicht, obwohl der Jugendbeamte dazu geraten hat. Mein LG hatte seine Kinder im Sommer eine Woche bei sich. In dieser einen Woche konnte er mit den Kindern nicht verreisen, da seine Ex für die Kinder jeden Tag Termine gemacht hat, die er wahrnehmen musste (Arzttermine, Krankengymnastik usw.) Sein Anwalt hat nach dieser Woche geschrieben, das diese Termine zwar dieses Mal wahrgenommen wurden, das es für das nächste Mal aber nicht toleriert wird. Nun war schon seit über einem halben Jahr klar, das mein LG zum August arbeitslos wird, da seine Firma den Standort in den Osten verlegt. Er hat sich also beim Arbeitsamt beraten lassen und da er noch recht jung ist, bekommt er die Möglichkeit einer Umschulung. Der Anwalt hat vor ca.4 Wochen bei dem „Exen“-Anwalt angefragt, ob mein LG die Kinder vom Freitag, 06.08.04 – Freitag 13.08.04 für einen Urlaub haben kann, da er bald evtl. eine Umschulung macht, und ein Urlaub mit den Kindern in der nächsten Zeit nicht mehr möglich sein wird. Es wurde auch eine Frist bis zum 03.08.2004 um 12 Uhr gesetzt, und falls keine positive Antwort kommen sollte, würde am gleichen Tag noch ein Eilantrag bei Gericht gestellt werden. Da sich bei der letzten Kindesübergabe ein Drama vor den Augen der Kinder abgespielt hat, und mein LG von seinem Schwiegervater (der eigentlich nicht mehr bei den Übergaben dabei sein soll!) übelst beschimpft wurde, (ich wurde von ihm auch als „Blöde Kuh“ usw. beschimpft), wurde in diesem Brief auch nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Vater der Ex den Übergaben fern bleiben soll und das sich die Ex vor den Kindern im Ton zurücknehmen sollte.
In dieses Fax hatte sich leider ein Fehler eingeschlichen und es wurde nur um die Zeit bis zum Dienstag, 10.08.04 gebeten. Wir haben dieses bemerkt, und der Anwalt hat sofort am nächsten Tag ein Fax hinterhergeschickt, und auf den Fehler hingewiesen. Genau 10 Minuten vor Fristablauf hat kam ein Fax vom gegnerischen Anwalt, das mein LG die Kinder vom Samstag, 07.08. 8 Uhr bis Dienstag, 10.08. 18 Uhr holen kann. Diese zusätzlichen 2 Tage würde die Ex auch gleich als Tausch gegen ein Umgangswochenende sehen. Ich bekam in der gleichen Woche Post vom Anwalt des „Exen“-Vaters, das ich Haus- und Grundstücksverbot habe und das auch die Zufahrtsstraße vorm Grundstück hier mit zugehört. (Sie möchten mich von den Kindesübergaben fernhalten!).
Der gegnerische Anwalt hat also auf das nachträgliche Fax gar nicht reagiert und mein LG sollte also nur ein verlängertes Umgangswochenende bekommen. Ich hab ihm gesagt, das er die Kinder am Samstag holen soll, und dann am Montag ein Fax hinterherschicken soll, das er die Kinder bis zum Freitag behält.
Am Samstag um 8 Uhr hat mein LG die Kinder abholt. Leider kam es auch dieses Mal wieder zum Streit vor den Kindern. Der Vater der Ex war dabei und hatte die Große auf dem Arm. Die Kleine ist gleich ins Auto gestiegen. Seine Ex sagte, das er die Kinder am Dienstag doch wohl zurück bringt. Mein LG antwortete, das sie es ja sehen werde. Die Große war in diesem Moment grad auf dem Weg zum Auto. Ihr Opa brüllte sie an, das sie sofort zurück aufs Grundstück kommen solle, da sie heute doch nicht mit zum Vater dürften. Es gab eine riesige Streiterei. Die Ex wollte sich erst noch unterschreiben lassen, das die Kinder Dienstag zurück sind, aber mein LG sagte, das sie doch alles schriftlich vom Anwalt hätte. Dann hat er die Große ins Auto gepackt und ist gefahren.
Zuhause hat er dann gesehen, das seine Ex ihm eine 2-seitige „Pflegeanleitung“ für die Kinder mitgegeben hatte. Sie beschrieb genau, welche Produkte er für die Sonnen- Haut und Körperpflege benutzen müsse. Die Kinder seien sehr lichtempfindlich, hätten eine leichte Sonnenallergie und sehr empfindliche Haut. Die Kleine hätte auch eine leichte Neurodermitis. Und da die Kinder jedes Mal Hautreizungen hätten, wenn sie von ihrem Umgangswochen-ende kämen, müsse er sich diese besagten Produkte nun zum Wohle der Kinder kaufen. Sie weiß, das diese Produkte nicht preiswert sind, da sie sie selbst immer für die Kinder kauft, aber für seine Kinder sind sie diesen Preis wert. (Sie selber verkauft diese Produkte als Beraterin!) Sie hat auch eine Telefonnummer dazugeschrieben, wo er sich diese Produkte bestellen soll. Dieses Mal hat sie ihm die Produkte noch mitgegeben, sie möchte sie aber nach dem Wochenende zurückbekommen. Es stand auch drin, das die Kinder nur im Schatten spielen sollen und immer die Kopfbedeckung tragen sollen. (Als ob er so was nicht selber weiß) Eine Kopie dieser „Pflegeanleitung“ hat sie auch an den Jugendbeamten geschickt.
Mein LG hat Montag morgen mit dem Jugendbeamten gesprochen und ihm von der letzen Kindesübergabe erzählt. Er hat ihm auch erzählt, das sie sich nie auf irgendwas einlässt und das sie sich ständig quer stellt. Der Jugendbeamte meinte, das mein LG vor Gericht gehen solle, und das er sich dann vorm Gerichtstermin vorher nochmal mit ihm zusammen setzen würde. Am Montag Vormittag hat sein Anwalt ein Fax an den gegn. Anwalt geschickt, das mein LG die Kinder bis zum Freitag behält, und das diese Tage auch nicht als Tausch für ein Umgangswochenende hingenommen werden. Er hat auch betont, das meinem LG normalerweise ein hälftiges Ferienumgangsrecht zusteht, was im Sommer ja 3 Wochen bedeutet und der die Kinder dann gerade mal 2 Wochen insgesamt hatte. Mittags rief seine Ex bei mir an, und wollte meinen LG sprechen. Dieser verweigerte aber das Gespräch und sie ließ über ihre große Tochter (5 Jahre) ausrichten, das sie mit dem Jugendbeamten gesprochen hätte, und das er die Kinder morgen zurück bringen soll. Mein LG legte auf. Sie rief nochmal an und ich sollte ihm dieses Ausrichten und sie wollte wissen, ob er sich dran hält und die Kinder morgen zurück bringt. Ich hab ihr gesagt, das ihr Anwalt ein Fax von seinem Anwalt bekommen haben müsste und da würde drin stehen, wann sie die Kinder zurückbekommt. Ich hab ihr dann gesagt, das sie aufhören soll, mich zu belästigen und habe aufgelegt. Ein paar Stunden später kam ein Fax zurück, das mein LG zur Vernunft kommen solle und das er die Kinder am morgigen Dienstag, den 16.08. um 18 Uhr zurückbringen soll.
Mein LG hat sich dann mit seinem Anwalt besprochen und der meinte, was besseres als dieser Tippfehler hätte ihm gar nicht passieren können, er könne ruhigen Gewissens in den Urlaub fahren. Mein LG rief im Kindergarten an, und fragte, was seine jüngste Tochter ihren ersten Kindergartentag hätte. Eigentlich sollte sie am Mittwoch kommen, aber da jeden Tag 1-2 Kinder neu dazukommen und langsam eingeführt werden, wäre es nicht schlimm, wenn sie erst am nächsten Montag kommen würde. Also entschuldigte er beide Kinder für die gesamte Woche im Kindergarten. Mein LG fuhr Dienstag früh morgens an die Ostsee mit den Kindern. Am Dienstag Nachmittag kam dann aber ein Fax beim Anwalt meines LG an, das der 16.08. ein Tippfehler war und die Kinder heute zurückgebracht werden müssen. Da mein LG kein Handy mitgenommen hatte und nicht erreichbar war, konnte er dieses nicht wissen. Am Mittwoch rief der Jugendbeamte bei mir an und wollte dringend meinen LG sprechen. Ich hab ihm gesagt, das er mit den Kindern verreist ist und kein Handy dabei hat. Ich könne ihm aber gerne ausrichten, das er sich melden soll, wenn er mich abends anruft. Abends war ich aber nicht zuhause, als mein LG anrief, also konnte ich ihm erst am Donnerstag Nachmittag sagen, das er dort anrufen soll. Nachmittags hatte der Jugendbeamte aber schon Feierabend, also konnte er ihn erst Freitag morgen, als er aus dem Urlaub zurück war, anrufen.
Während dieser gesamten Zeit wurde weder ich, noch Christian Eltern oder Großeltern von seiner Ex angerufen. Normalerweise rief sie immer gleich bei allen an, um zu fragen, was das soll.
Mein LG rief also am Freitag morgen den Jugendbeamten an, und der erfuhr, er wurde von ihm darüber belehrt, das er das Sorgerecht mit seiner Frau teilt und das er nicht einfach weg-fahren könne, ohne das seine Frau wüßte, wo die Kinder sind. Außerdem hätte er die Kinder jetzt länger einbehalten, als ihm gestattet war. Es hätten in der Zeit wichtige Termine mit den Kindern angestanden. Der erste Kindergartentag, Zahnarztbesuch mit Vollnarkose usw.
Mein LG klärte den Jugendbeamten auf, das er schriftlich habe, das er die Kinder bis zum 16.8.04 behalten dürfe und das er die Kinder im Kindergarten entschuldigt hat. Das es auch in diesem Kindergarten nicht so sei, das alle neuen Kinder an einem besonderen Tag in den Kindergarten eingeführt werden. Dieses wusste der Herr vom Jugendamt nicht, da seine EX ganz theatralisch befürchtet hatte, das das Kind jetzt zurücksteht, das sie ihren ersten Tag verpasst hat. Mein LG wollte auch wissen, warum sie einen Arzttermin mit Vollnarkose einfach so machen kann, er müsse doch damit einverstanden sein. Der Jugendbeamte dachte, mein LG war davon unterrichtet und er hätte diese Termine absichtlich platzen lassen. Sie haben auf jeden Fall dann die ganzen Missverständnisse, die die Ex gestreut hat, ausgeräumt und der Jugendbeamte hat gesagt, das er in diesem Fall nicht mehr vermitteln kann. Das Jugendamt hätte seine Grenzen, und bei diesem Fall ginge es nicht weiter. Mein LG solle sich, und dieses hat er der Ex auch geraten, bitte beim Kinderschutzbund melden. Diese würden versuchen, sich dem Wohl der Kinder anzunehmen, und würden auch mit dem Jugendamt zusammen arbeiten, wenn man als Eltern die Zustimmung über den Informationsaustausch genehmigt. Mein LG fragte dann, wann er die Kinder nun zurück bringen solle. Er meinte, er soll die Mutter schriftlich (per Fax oder per SMS) fragen, wann sie die Kinder zurückhaben möchte. Er solle auch bei der Übergabe das Grundstück nicht betreten, sondern die Kinder an der Straße aus dem Auto rauslassen, und sie alleine nach Hause rennen lassen. Seine Ex hätte gesagt, das er ihr keinesfalls unter die Augen treten solle, und auch besser nicht ihrem Vater begegnen soll.
Mein Lebensgefährte schickte dann mittags eine SMS und er erhielt die Antwort, das er sie den gleichen Tag um 18 Uhr zurückbringen soll.
Mein LG fragte dann seine Eltern, ob die die Kinder zurückbringen könnten, da er mit der Ex auch nicht zusammentreffen wollte, und er wollte die Kinder nicht einfach an der gefährlichen Hauptstraße rauslassen, um sie alleine nach Hause laufen zu lassen. Sein Vater und seine Oma brachten die beiden zurück.
Mein Freund, der bis zu der Zeit noch nicht wieder in seiner Wohnung war, fuhr zu sich nach Hause um nach der aufgelaufenen Post zu sehen. Hier drunter befanden sich mehrere Anwaltsbriefe ihres Anwalts. Der erste Brief war von Dienstag, in dem auf den Tippfehler im Datum hingewiesen wurde, und das er die Kinder heute zurück bringen solle. Der zweite Brief war von Mittwoch, in dem stand, das er die Kinder jetzt einfach einbehalten hätte, und ob er jetzt anscheinend alleine das Umgangsrecht diktieren möchte (dieses fand ich äußerst amüsant, da bisher eigentlich immer seine Ex den Umgang diktiert hat! Alle seine Vorschläge wurde immer von ihr abgelehnt, sie hat immer gesagt, wann er die Kinder zu holen und wiederzubringen hat.) Dann stand in dem Brief, das die Kindergartentermine einzuhalten sind und das die Große Donnerstag abend Krankengymnastik hat, und das beide Kinder Freitag Vormittag um 10:03 einen Zahnarzttermin haben. Es stand auch drin, das dieses Handeln weitere Konsequenzen nach sich zieht, auf die sie nochmal gesondert zurück kommen werden. (Hierbei fand ich es merkwürdig, das mein LG beim Telefonat Freitag Vormittag um 8:45 h schon darauf hingewiesen wurde, das er einen wichtigen Termin verpasst hat, obwohl er diesen um 10:03 noch hätte wahrnehmen können. Außerdem hatten mein LG und die Ex vorher abgemacht, das die Kinder den Zahnarzt wechseln und er in der Zukunft diese Termine mit den Kindern macht und auch wahrnimmt.)
Diesen Montag hat der Anwalt meines LG an die gegnerische Partei ein Fax gesendet, das die Kindesübergabe am Umgangswochenende nicht mehr so weiterlaufen sollte wie bisher, da diese ganz massiv dem Kindeswohl wiederspricht. Es wurde vorgeschlagen, das mein LG an seinem Umgangswochenende Freitags die Kinder aus dem Kindergarten abholt (die Ex sollte die gepackte Tasche dort abgeben) und das er sie Montags wieder in den Kindergarten bringt. Es würde um eine Bestätigung gebeten.
Gestern hätte mein LG die Kinder eigentlich das 1. Mal aus dem Kindergarten holen sollen, aber es war bis um 10:30 h noch keine Rückmeldung vom „Exen“-Anwalt gekommen. Also rief er im Kindergarten an, und hat nachgefragt, ob seine „Ex“ dort Bescheid gegeben hat, das er die Kinder abholt, und ob sie eine Tasche abgegeben hat. Im Kindergarten hatte sie weder Bescheid gegeben noch eine Tasche hinterlassen. Die Erzieherin wies ihn auch darauf hin, das sie von seiner Ex aufgefordert sind, sobald er versuchen würde die Kinder abzuholen, müssen sie seine Ex anrufen. Er hat denen gesagt, das sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Erzieherin meinte, das sie dieses wüssten, das sie aber keinen Ärger haben wollen. Mein LG sagte ihnen, das er so etwas nicht machen würde, und einfach die Kinder abholt.
Danach versuchte er, seine Ex auf dem Handy zu erreichen, er konnte sie aber nicht erreichen.
Dann rief er den Jugendbeamten an und schilderte ihm die Situation. Der Jugendbeamte räumte nun auch ein, das diese Urlaubsgeschichte anscheinend auf sehr vielen Missverständnissen basiert hätte, und das er in den Kindergarten gehen solle, dort auf seine Ex warten solle, und dann mit ihrem Einverständnis die Kinder mit nach Hause nehmen soll.
Er solle sich am Montag nochmal beim Jugendbeamten melden, da er jetzt noch Auswärts-termine hätte.
Gegen 11:15 Uhr rief er nochmal im Kindergarten an, weil er die Erzieherinnen auf diese Stresssituation vorbereiten wollte. Nun erfuhr er aber, das seine Ex die Kinder kurz nach dem 1. Telefonat abgeholt hat. (1 Stunde vor Kindergartenende)
Er versuchte dann noch mehrmals seine Ex zu erreichen, aber sie ging nicht an ihr Handy. Auf seine SMS mit der Frage, wann er die Kinder haben kann, kam auch keine Antwort.
Nachmittags rief er seinen Anwalt an und erfuhr, das vom gegnerischen Anwalt um 13 Uhr ein Fax angekommen ist. In dem Fax steht, das seine Ex nun das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht bei Gericht beantragt und das sie auch den Antrag stellt, das mein LG nicht mehr in den Kindergarten kommen darf und dort auch keine Informationen mehr erhält. Bis zur endgültigen Klärung würde sie das Umgangsrecht aussetzen.
Na Prima. Jetzt hat sie endlich das gemacht, worauf wir schon solange warten. Das Problem beim alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht wäre, das, wenn sie dieses bekommt, würde sie mit den Kinder ca. 700 km weit weg ziehen. Dieses hat sie schon öfters angedroht, aber sie konnte ja nicht wegziehen, weil mein LG seine Zustimmung nicht gegeben hätte. Es ist so, das sie nicht beruflich wegziehen müsste. Sie weiß aber genau, das mein LG sich die weiten Fahrten für ein Umgangswochenende während seiner Umschulung nicht leisten könnte. Dieses käme dann ja einem Umgangsauschluß gleich.
Hat sie Chancen, das alleine ABR zu bekommen? Was können wir jetzt tun?
Danke für´s Lesen. Über Schilderungen ähnlicher, positv ausgegangener Situationen würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Lotti