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Hallo Ingrid,
heißt das, wenn Kooka länger als 15 Jahre mit dem Mann verheiratet ist, dann hat sie mehr Anrecht auf Unterhalt als die erste Ehefrau? Bzw. wird in die Unterhaltsberechnung als unterhaltsberechtigte mit eingerechnet, was ja zur Zeit nicht der Fall ist.
Gruß
euridike
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