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Wenn die Neue des Vaters doof ist
von Aliki Nassoufis, 03.09.08, 09:47h
Es muss nicht Liebe werden - aber die neue Freundin des Vaters hat zumindest eine Chance verdient. (Bild: DAK/Wigger/dpa/tmn) (Foto: dpa)
Mainz/dpa. Die Trennung der Eltern ist schon schlimm genug. Aber dann hat der Vater eines Tages auch noch eine neue Freundin, mit der man überhaupt nicht klar kommt.
Das kann zum echten Problem werden: Schließlich will man den Vater weiterhin regelmäßig sehen, aber die Neue ist dann auch immer da. Dem Vater in seine Beziehung reinreden, kann man nicht - den Wunsch äußern, ihn allein zu sehen, aber durchaus.
«Es ist schon schwierig genug zu akzeptieren, dass die Eltern getrennt sind und beide neue Partner haben können», sagt Christa Schaff vom Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP) aus Weil der Stadt nahe Stuttgart. Die neue Lebensgefährtin einfach abzulehnen, weil sie die letzte Hoffnung auf Wiederversöhnung der Eltern zerstört, ist aber nicht fair. «Außerdem sollte man akzeptieren, dass der Vater sich die neue Freundin selber aussuchen darf - man will ja auch nicht, dass er bestimmt, mit wem man selber zusammen ist», sagt Ulrich Gerth, Diplompsychologe aus Mainz.
Ist das geklärt, gilt es herauszufinden, ob die neue Freundin des Vaters wirklich so doof ist, wie man glaubt. «Vielleicht wirkt sie nur unsympathisch, ist aber in Wirklichkeit unsicher, weil die Situation auch für sie neu ist», erklärt Gerth. «Möglicherweise macht sie sich ja wegen der bereits seit Jahren bestehenden Beziehung zwischen Vater und Kind Sorgen, wie sie neben einem so starken Team bestehen kann.»
Um sie näher kennenzulernen, sollten Sohn oder Tochter versuchen, sich erst einmal auf die neue Freundin einzulassen, rät Schaff. «So kann man herausfinden, ob man vielleicht einfach nur einen schlechten Start mit ihr hatte.» Außerdem erfährt man auf diese Weise, ob die Neue sich nur für den Vater oder auch für einen selbst interessiert. «Dafür sollte man den direkten Kontakt zu ihr suchen und überlegen, was man mit ihr anfangen kann», rät Schaff. Das geht zum Beispiel über Gespräche, Einkaufsbummel, Spiele oder ein gemeinsames Hobby - falls es das gibt.
«Diese Chance sollte man der neuen Freundin des Vaters geben, immerhin würde eine entspannte Beziehung zu ihr einiges vereinfachen», findet Schaff. Doch nicht immer werden diese Versuche so verlaufen, wie erhofft. «Wenn man die Frau näher kennengelernt hat und sie noch immer ablehnt, sollte man sich auf keinen Fall einfach zurückziehen und den Kontakt zum Vater meiden - das wäre schade.»
Stattdessen kann man den Vater bitten, ihn häufiger alleine sehen zu können. «Der Vorteil wäre, dass man dem Vater so einmal sagen kann, wie wichtig er einem ist», sagt Gerth. Bei so einem Gespräch ist es gut, die eigene Beziehung zum Vater in den Mittelpunkt zu stellen und die Freundin nicht schlecht zu machen. «Sonst könnte der Vater schon bald Gewissenskonflikte haben und zwischen seiner neuen Partnerin und seinem Kind hin- und hergerissen sein.»
Bei den Forderungen an den Vater gilt es, fair zu bleiben. «Man sollte nicht verlangen, dass man die Freundin nie mehr sehen muss, stattdessen sollte man sich auf Kompromisse einlassen und ruhig etwas entgegenkommend sein», rät Gerth. So kann man dem Vater zum Beispiel vorschlagen, regelmäßig zu zweit zum Sporttraining zu gehen oder an einem bestimmten Tag in der Woche oder im Monat nur zu zweit zu sein.
Im Streit finden solche Wünsche allerdings wenig Gehör. Mehr Erfolg verspricht ein ruhiges Gespräch mit dem Vater in einem günstigen Moment. «Dafür setzt man sich am besten nicht zusammen hin, sondern geht gemeinsam spazieren, das ist entspannter», sagt Schaff. Dann könne man das Gespräch anfangen mit dem Satz «Papa, ich finde es toll, wenn wir wie jetzt was alleine machen - können wir das nicht öfter tun?».
Nach einer Trennung der Eltern entscheidet das Gericht über das Sorgerecht und legt die Besuchszeiten fest, sofern sich die Eltern nicht einigen können. «Man hat dann allerdings kein Recht darauf, den Vater nur alleine zu sehen», sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht aus Berlin. Als Jugendlicher kann man bei Problemen mit der Partnerin des Vaters nur vor Gericht gehen, wenn die Neue gewalttätig ist und man das glaubwürdig bezeugen kann. «Ansonsten muss man das Problem mit dem Vater allein oder mit Hilfe eines Dritten - wie dem Jugendamt oder anderen Familienangehörigen - versuchen zu lösen.»
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