Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner
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Letzter Beitrag: 27.02.14, 09:43 von Ingrid
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Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner
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ABR wird wieder auf beide Eltern übertragen und ein Wechselmodel eingeführt
tfpmr,
19.08.04, 09:13
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bestehendes alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht der mutter wird wieder auf beide eltern übertragen und ein wechselmodel eingeführt :
Gechäftsnummer:
17 F 703/03
verkündet am 03.08.2004
Justen-R., JAng.
als Urkundenbeamtin der Geschäftsstelle
Ausfertigung
In der Familiensache
Amtsgericht Nürtingen
- Familiengericht -
Beschluss
vom 3. August 2004
- Antragsteller -
Txxxxx Rxxxx Gxxxxxxx Sxxxxx xx, 72622 Nxxxxxxx;
- Proz.Bev..: Rechtsanwältin Wxxxx, Echterdinger Straße 47,
70794 Fllderstadt: -
gegen
- Antragsgegnerin -
Bxxxxx Hxxx Hxxxxxxx xx, 72622 Nxxxxxx;
- Proz.Bev.: Rechtsanwältin Hxxxxxx, Uhlandstraße 6,
72622 Nürtingen: -
weitere Beteiligte:
Landratsamt Esslingen Europastraßa 40, 72622 Nürtingen;
wegen
einstweiliger Anordnung elterliche Sorge
hat das Amtsgericht Familiengericht- durch Richterin am Amtsgericht Fortunat auf die mündliche Verhandlung vom 29. Juli 2004 Im Wege der einstweiligen Anordnung bestimmt:
- Für Pxxxx Rxxxxx, geboren am 2x. August 199x und Mxxxxx Rxxxxx, geboren am 2x. November 199x wird gemeinsames Sorgerecht der Parteien angeordnet.
- Die Kostenentscheidung folgt der Kostenentscheidung der Hauptsache.
Gründe
1.
Durch Beschluss des Familiengerichts Nürtingen vom 7. Mai 2002 - 17 F 192/01 - wurde. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Pxxxx und Mxxxx auf die Antragsgegnerin übertragen.
In der mündlichen Verhandlung vom 29. Juli 2004 haben sich die Parteien auf Empfehlung der Sachverständigen geeinigt, dass die Kinder abwechselnd je eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter leben sollen.
Der Antragsteller beantragt.
im Wege der einstweiligen Anordnung das gemeinsame Sorgerecht
für die Kinder anzuordnen.
Die Antragsgegnerin stimmt dem Antrag zu.
2.
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung elterlicher Sorge war erforderlich. Die bisherige Sorgerechtsregelung - Aufenthalt der Kinder bei der Mutter, Umgangsrecht des Vaters - entspricht nach dem überzeugenden Gutachten der Sachverständigen nicht mehr den Bedürfnissen der Kinder. Die Kinder sind durch die jahrelangen Sorgerechtsstreitigkeiten erheblich beeinträchtigt. Sie benötigen intensive und verlässliche Beziehungen zu beiden Elternteilen. Angesichts der gegebenen, verfahrenen Situation zwischen den Parteien wird als einzige Möglichkeit. einen Kontaktabbruch zu einem Elternteil zu vermelden, ein Wechselmodell gesehen.
Das vereinbarte Wechselmodell setzt erheblichen guten Willen und viel Kompromissfähigkeit bei allen Beteiligten voraus.
Da zum einen zum Wohl der Kinder eine schnelle Umsetzung erforderlich ist, zum anderen Details der Regelung mit Sicherheit noch der Klärung in der Praxis bedürfen, wurde im
Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, um notfalls relativ kurzfristig und flexibel erforderliche Änderungen anordnen zu können.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 620 g ZPO.
(Fortunat)
Richterin am Amtsgericht
[editiert: 15.03.05, 00:45 von tfpmr]
Re: ABR wird wieder auf beide Eltern übertragen und ein Wechselmodel eingeführt
tfpmr,
09.01.05, 17:03
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Auch zu finden unter:
http://www.v-a-k.de/index.php?id=969
und
http://www.v-a-k.de/index.php?id=3356