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Oberlandesgericht Koblenz
Wiederverheiratete Mutter muss Nebenjob annehmen
Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls eine Nebentätigkeit aufnehmen, um ihre beim Vater lebenden Kinder aus erster Ehe finanziell zu unterstützen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch, wenn aus der neuen Ehe ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher Hausfrau sein möchte. Notfalls müsse der neue Ehemann sie im Haushalt so unterstützen, dass ihr eine Nebentätigkeit möglich sei, so die Richter.
Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag einer wiederverheirateten Mutter auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Die Frau wollte auf gerichtlichem Wege eine Herabsetzung ihrer monatlichen Unterhaltszahlungen an ihre beiden aus erster Ehe stammenden Kinder erreichen. Beide Kinder leben bei ihrem Vater. Für sie muss die Frau monatlich jeweils rund 166 Euro zahlen. Die Klage hat nach Einschätzung des Gerichts keine Aussicht auf Erfolg. (Az.: 13 WF 449/02).