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Hier ein Urteil aus Privatbesitz mit Informationen des Prozessbeteiligten – ein dickes Danke für die Freigabe zum Weitergeben:
Hallo,
zur aktuellen Diskussion mal ein Urteil zum Unterhaltsvorschußgesetz, dazu gibt es ja bekanntlich nicht viele. Die Lebensgeschichte (Tatbestand) habe ich mal weggelassen.
Nachdem das Urteil rechtskräftig war, hat das JugAmt zwei Jahre später noch einmal über ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt den Lohnsteuerjahresausgleich gepfändet.
Daraufhin wurde ein Antrag Rückhaltung der Steuererstattung beim Finanzamt gestellt und dem JugAmt eine Frist gestellt ihre Forderungen zurückzunehmen, da sonst eine Verwaltungsklage eingereicht wird.
Nach ca. einem halben Jahr, war das Geld (ohne) Klage freigegeben.
Abschrift ohne 1. Teil TATBESTAND
Amtsgericht Wedding (Berlin)
Geschäftsnr.: 7 C 323/98
In dem Rechtsstreit Land Berlin, v. d. Bezirksamt Weißensee, Abt. Familie, Jugend und Sport, ges. vertr. d. Amtsleiter XXXX XXXXXX,
Berliner Allee 252, 13088 Berlin,
gegen
Herrn XXXX XXXX
13353 Berlin
hat das Amtsgericht Wedding, Abt. 7,
auf die mündliche Verhandlung vom 14. Januar 1999
durch den Richter am Amtsgericht Dr. XXX