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ab4-neu: Der Pickel am Arsch der BuntmenschInnen
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Autor |
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NBUC
Gast
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Gast ohne Kringel
Gast
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Erstellt: 01.07.18, 15:16 Betreff: Re: Schweden
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Krank!
Mich würde ja mal die Meinung von Jörg Kachelmann oder Andreas Türck zu diesem schwedischen Schildbürgerstreich interessieren.
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Wut-ABler
Gast
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Erstellt: 01.07.18, 15:34 Betreff: Re: Schweden
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Zitat: aus dem Spiegel Artikel
In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem heißt der Grundsatz "Nein heißt Nein". Demnach muss ein Vergewaltigungsopfer - anders als künftig in Schweden - aktiv werden und mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass es keinen Sex möchte. |
Daß diese dreiste Lüge immer noch verbreitet wird, ... IN SCHLAND GILT GENAU DER GLEICHE SCHEIß!!!
Trotzdem plappert fast jeder diese Lüge einfach nach. Gerade als obrigkeitshöriger Schlandler muss das ja richtig obergeil im Hosenstallstübchen machen. Da wird ja selbst die Rosette feucht:
Zitat: aus dem Kommentarbereich
Wenn so ein Gesetz in Deutschland durch ist, bin ich Gott sei Dank vermutlich in der Sexrente. |
Man kann Schland und sein rundumverblödetes Volk nur noch das Schlimmste wünschen. Meine Fresse... KOTZT MICH DAS AN Schweden hat dem Wahnsinn lediglich in der Formulierung (rechtliche Schwurbelsprache) NOCH einen draufgesetzt. Aus dem Gesetzestext:
Zitat:
Den som, med en person som inte deltar frivilligt, genomför ett samlag eller en annan sexuell handling som med hänsyn till kränkningens allvar är jämförlig med samlag, döms för våldtäkt till fängelse i lägst två år och högst sex år. |
Zitat: automatische Übersetzung
Wer mit einer person, die nicht die Teilnahme freiwillig, implementieren einen Geschlechtsverkehr oder eine andere sexuelle Handlung unter Berücksichtigung der kränkningens ernst ist vergleichbar mit dem Geschlechtsverkehr, ist verurteilt, wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren und maximal sechs Jahren. |
Zitat: https://browse.dict.cc/schwedisch-deutsch/kr%C3%A4nkning.html
In der Schweiz ist es sogar NOCH VIEL LUSTIGER:
Zitat: http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_020.htm
Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft. |
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_014.htm
Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse 10 000 Franken (~ 8600 Euro) .
Der Richter spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus. | http://www.strafgericht.bs.ch/gerichtsverfahren/zwangsmassnahmengericht.html
Besteht der Haftgrund nach Ablauf der vom Zwangsmassnahmengericht festgesetzten Dauer der Untersuchungshaft weiter, so kann die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht ein Haftverlängerungsgesuch stellen. |
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Gast
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Erstellt: 01.07.18, 15:52 Betreff: Re: Schweden
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Süss wie rosta brav über jedes Stöckchen springt dass man ihm hinhält
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Gast
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Erstellt: 01.07.18, 15:56 Betreff: Re: Schweden
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Das wird auch nie aufhören, sondern bis zum bitteren Ende durchgezogen. Nächstes Leckerli bitte!
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FrauenSpeichelLekker
Gast
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Erstellt: 01.07.18, 17:07 Betreff: Re: Schweden
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ohne so Korniferen wie rosta wäre die AB-Szene nur halb so lustig
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Koryphäe
Gast
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Conny Fairy
Gast
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Erstellt: 01.07.18, 21:04 Betreff: Re: Schweden
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Das langweilige Wortspiel ist noch mit einem blinkendem Lichterspiel zu versehen. Danke!
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Gast
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Erstellt: 02.07.18, 09:44 Betreff: Re: Schweden
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Rosta, worüber regst du dich denn auf? Betrifft dich doch gar nicht.
Du wirst eines Tages ungepoppt mit einer Leberzirrhose das Zeitliche segnen und dann an einem schattigen Platz tiefer gelegt.
Game over!
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Gast
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