Lion hat geschrieben: ↑06.02.2019, 10:54
Gewalt ist die einzige Sprache, die die verstehen.
Ich will dich in deinen Gewaltphantasien nur ungern stören, aber vermutlich ist dir nicht ganz klar, dass du mit deinem Beitrag u.U. eine Straftat begehst?
Ein Ohrfeige ist erstmal nach
§223 StGB als Köperverletzung anzusehen, eine zweite "hintennach" auf jeden Fall.
Und durch deinen Text erfüllst du
§111 StGB:
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
Vielleicht ist ja einer der Moderatoren so nett und löscht den Thread?