Augustmamas 2006
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Autor Beitrag
nicolechen75
Vielschreiber


Beiträge: 60


New PostErstellt: 27.02.06, 16:46     Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse Antwort mit Zitat  

Hallo nochmal!

soweit ich Dich richtig verstanden habe, hat dir dein Arbeitgeber ja schon ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen! Dann muß er das auch so melden!

Ich hatte meinen Fa beim feststellen der Ss danach gefragt, ob er es macht oder wie das dann läuft! Er sagte, wenns Probleme mit dem AG gibt(Mobbing usw.), dann müßte er sehen ob er mich krankschreibt(60%=U1)! Erstmal war er davon ausgegangen, das ich woanders eingesetzt würde! Und wenn das dein AG nicht kann-dann muß der AG(!), wie gesagt, das Beschäftigungsverbot(100%=U2) aussprechen! Meine Chefin hat´s mir aber (wie gesagt) gleich ausgesprochen und der Fa hat da nix mit zutun gehabt! Ich habe es meinem Fa dann nur beim nä Besuch erzählt und er hat´s eigentl. "nur so" hingenommen!

Ich habe das meinem AG schriftl bestätigt! Mittlerweile bin ich schon 8 Wo @home und hab die Wo meine 2.Gehaltsabrechnung(100%) bekommen, mit dem Vermerk:Beschäftigungsverbot seit 02.01.2006-also wird da wohl auch nix mehr nachkommen!

Schau auch nochmal Online bei deiner Kk, das mit dieser sogenannten Umlage, konnt ich bei meiner auch nachlesen und die Kk-Angestellte hat mir das auch Tel. bestätigt!

Schönen Urlaub!





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