Augustmamas 2006
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Beschäftigungsverbot und krankenkasse

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Autor Beitrag
Babylove
Dauerschreiber


Beiträge: 158
Ort: Ludwigshafen am Rhein


New PostErstellt: 27.02.06, 12:13  Betreff:  Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

War heute bei meinem Arbeitgeber(esiehatte mich ins geschäft bestellt) und die meinte sie hat keine Arbeit mehr für mich weil ich ja als produktionshelferin eingesetzt bin und die Kunden das Risiko nicht eingehen wollen...kann ich auch verstehen und außerdem bin ich auch froh nicht mehr ins Lager zu gehen..bekomme ja so oder so mein Gehalt.Jetzt hat die mir ein beschäftigungsverbot vorgeschlagen was ich auch ganz gut finde....aber bekomm ich das so einfach durch, nur weil meine firma mich nicht einsetzen kann und bekomm ich dann nicht weniger geld???????hoffe es weiß einer von euch bescheid....

ach ja und noch was: war heute bei der krankenkasse und wollte meine ss melden aber die meinten ich bekäme 7 wochen vor dem et eine bescheinigung vom FA und dann kann ich da erst bescheid geben....wie war das bei euch denn????

danke für die antworten




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Marlies82

Administrator

Beiträge: 365
Ort: Wilhelmshaven


New PostErstellt: 27.02.06, 12:27  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mit Beschäftugunsverbot kenne ich mich nicht aus, aber es ist tatsächlich so, dass Du erst kurz vor ET zur Krankenkasse musst, damit Du Dein Mutterschaftsgeld bekommst. Du bekommst vom FA Schriftstücke wo draufsteht, wann die Schwangerschaft erkannt wurde und wann ET ist.

Einer ist für die Krankenkasse und einer ist für die Arbeit, damit du dann auch nicht mehr hin musst.




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Babylove
Dauerschreiber


Beiträge: 158
Ort: Ludwigshafen am Rhein


New PostErstellt: 27.02.06, 12:33  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

danke schon mal für die antwort *gg*werd nochmal meinen freund im geschäft anrufen´das er mal bei sich in der personalabteilung nachfragt...bei mir kennen die sich nämlich nicht sooo gut aus


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Stella79
Experte


Beiträge: 234
Ort: Griesheim bei Darmstadt


New PostErstellt: 27.02.06, 13:28  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Soweit ich weiß, kann dir dein FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen und im Gegensatz zur Krankschreibung hast du dann keine Einbußen. Ob dein Gehalt dann allerdings die Krankenkasse oder der Arbeitgeber weiter tragen muss, weiß ich leider auch nicht... Die Frage ist nur, ob dir dein FA ein Beschäftigungsverbot erteilt, um deinem Chef einen Gefallen zu tun?! Auch wenn es natürlich für dich auch so am besten wäre... Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.


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nicolechen75
Vielschreiber


Beiträge: 60
Ort: Neuenburg


New PostErstellt: 27.02.06, 13:35  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo!

Habe auch ein Beschäftigungsverbot----bin Zahnarzthelferin in der Assistenz! Und da darf ich lt. MuSchuGe nicht mehr am Stuhl arbeiten! Habe direkt bei Bekanntgabe ein Beschäftigungsverbot von meiner Chefin ausgesprochen bekommen! Ich bekomme die gesamte Schwangerschaft 100 % Gehalt weiter! Kleinbetriebe bis 30 Pers.können dies über die sogenannte U2 Umlage bei der Krankenkasse geltend machen! Bei Krankheit wäre es 60 % vom Einkommen! Aber...Du bist nicht krank! ;-)

Habe damals auch bei d.Kk angerufen, ob ich da irgendwas einreichen muß, weil ich schwanger bin! Die meinten, das ich da nix mit zu tun habe, sondern das meine Firma das melden muß! Bei der zuständigen Gewerbeaufsicht und der Kk! Ich muß, wie Du schon geschrieben hast, erst glaube 6 Wo vor ET mit dem genannten Schreiben(bekommste vom Fa) bei der Kk melden! MuSchutz-zeit!

Schau mal hier: Mutterschutzgesetz!

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf

 Hoffe ich konnt dir da ein bißchen weiterhelfen! Ansonsten frag mich ruhig nochmal!

Lg Nicole





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vogel
Vielschreiber


Beiträge: 53
Ort: Bohmte-Hunteburg


New PostErstellt: 27.02.06, 13:47  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hi,

bei mir wurde eine Arbeitsplatzbeurteilung durchgeführt. Ich bin Chemielaborantin. Aufgrund der Gefährdung in meinem Labor wurde ich in einen anderen Bereich (rein physikalische Messungen) versetzt. Es hätte aber auch sein können, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden wäre, dann hätte ich den Durchschnittsverdienst gemäß §11 (1) MuSchG weitererhalten.

Die Bescheinigung für die KK darf der Fa nicht früher als 49 Tage vor dem errechneten ET ausstellen. 








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Babylove
Dauerschreiber


Beiträge: 158
Ort: Ludwigshafen am Rhein


New PostErstellt: 27.02.06, 14:13  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

erstmal vielen dank für die ganzen antworten nicolechen du hast mir da auf jeden fall weiter geholfen  und @ stella:

naja ich werd meinem fa erzählen das mein AG mich aufgrund der ss nicht einsetzen kann das das auch nicht mehr funktioniert wegen arbeitsschuhen und heben von sachen (lagerarbeiten) und entweder er stellts aus oder nicht aber hab mal im bekanntenkreis nachgefragt die denken das das eigentlich kein problem sein dürfte...naja ich warts mal einfach ab




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Stella79
Experte


Beiträge: 234
Ort: Griesheim bei Darmstadt


New PostErstellt: 27.02.06, 15:05  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass das alles reibungslos klappt, wäre ja vor allem für dich am besten so...


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Babylove
Dauerschreiber


Beiträge: 158
Ort: Ludwigshafen am Rhein


New PostErstellt: 27.02.06, 15:26  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

 danke ich hoff es klappt auch aber mal sehen


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nicolechen75
Vielschreiber


Beiträge: 60
Ort: Neuenburg


New PostErstellt: 27.02.06, 16:46  Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo nochmal!

soweit ich Dich richtig verstanden habe, hat dir dein Arbeitgeber ja schon ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen! Dann muß er das auch so melden!

Ich hatte meinen Fa beim feststellen der Ss danach gefragt, ob er es macht oder wie das dann läuft! Er sagte, wenns Probleme mit dem AG gibt(Mobbing usw.), dann müßte er sehen ob er mich krankschreibt(60%=U1)! Erstmal war er davon ausgegangen, das ich woanders eingesetzt würde! Und wenn das dein AG nicht kann-dann muß der AG(!), wie gesagt, das Beschäftigungsverbot(100%=U2) aussprechen! Meine Chefin hat´s mir aber (wie gesagt) gleich ausgesprochen und der Fa hat da nix mit zutun gehabt! Ich habe es meinem Fa dann nur beim nä Besuch erzählt und er hat´s eigentl. "nur so" hingenommen!

Ich habe das meinem AG schriftl bestätigt! Mittlerweile bin ich schon 8 Wo @home und hab die Wo meine 2.Gehaltsabrechnung(100%) bekommen, mit dem Vermerk:Beschäftigungsverbot seit 02.01.2006-also wird da wohl auch nix mehr nachkommen!

Schau auch nochmal Online bei deiner Kk, das mit dieser sogenannten Umlage, konnt ich bei meiner auch nachlesen und die Kk-Angestellte hat mir das auch Tel. bestätigt!

Schönen Urlaub!





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