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Babylove
Dauerschreiber
Beiträge: 158 Ort: Ludwigshafen am Rhein
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Erstellt: 27.02.06, 12:13 Betreff: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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War heute bei meinem Arbeitgeber(esiehatte mich ins geschäft bestellt) und die meinte sie hat keine Arbeit mehr für mich weil ich ja als produktionshelferin eingesetzt bin und die Kunden das Risiko nicht eingehen wollen...kann ich auch verstehen und außerdem bin ich auch froh nicht mehr ins Lager zu gehen..bekomme ja so oder so mein Gehalt.Jetzt hat die mir ein beschäftigungsverbot vorgeschlagen was ich auch ganz gut finde....aber bekomm ich das so einfach durch, nur weil meine firma mich nicht einsetzen kann und bekomm ich dann nicht weniger geld???????hoffe es weiß einer von euch bescheid.... ach ja und noch was: war heute bei der krankenkasse und wollte meine ss melden aber die meinten ich bekäme 7 wochen vor dem et eine bescheinigung vom FA und dann kann ich da erst bescheid geben....wie war das bei euch denn???? danke für die antworten
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Marlies82
Administrator
Beiträge: 365 Ort: Wilhelmshaven
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Babylove
Dauerschreiber
Beiträge: 158 Ort: Ludwigshafen am Rhein
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Erstellt: 27.02.06, 12:33 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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danke schon mal für die antwort *gg*werd nochmal meinen freund im geschäft anrufen´das er mal bei sich in der personalabteilung nachfragt...bei mir kennen die sich nämlich nicht sooo gut aus
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Stella79
Experte
Beiträge: 234 Ort: Griesheim bei Darmstadt
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Erstellt: 27.02.06, 13:28 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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Soweit ich weiß, kann dir dein FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen und im Gegensatz zur Krankschreibung hast du dann keine Einbußen. Ob dein Gehalt dann allerdings die Krankenkasse oder der Arbeitgeber weiter tragen muss, weiß ich leider auch nicht... Die Frage ist nur, ob dir dein FA ein Beschäftigungsverbot erteilt, um deinem Chef einen Gefallen zu tun?! Auch wenn es natürlich für dich auch so am besten wäre... Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.
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nicolechen75
Vielschreiber
Beiträge: 60 Ort: Neuenburg
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Erstellt: 27.02.06, 13:35 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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Hallo! Habe auch ein Beschäftigungsverbot----bin Zahnarzthelferin in der Assistenz! Und da darf ich lt. MuSchuGe nicht mehr am Stuhl arbeiten! Habe direkt bei Bekanntgabe ein Beschäftigungsverbot von meiner Chefin ausgesprochen bekommen! Ich bekomme die gesamte Schwangerschaft 100 % Gehalt weiter! Kleinbetriebe bis 30 Pers.können dies über die sogenannte U2 Umlage bei der Krankenkasse geltend machen! Bei Krankheit wäre es 60 % vom Einkommen! Aber...Du bist nicht krank! ;-) Habe damals auch bei d.Kk angerufen, ob ich da irgendwas einreichen muß, weil ich schwanger bin! Die meinten, das ich da nix mit zu tun habe, sondern das meine Firma das melden muß! Bei der zuständigen Gewerbeaufsicht und der Kk! Ich muß, wie Du schon geschrieben hast, erst glaube 6 Wo vor ET mit dem genannten Schreiben(bekommste vom Fa) bei der Kk melden! MuSchutz-zeit! Schau mal hier: Mutterschutzgesetz! http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf Hoffe ich konnt dir da ein bißchen weiterhelfen! Ansonsten frag mich ruhig nochmal! Lg Nicole
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vogel
Vielschreiber
Beiträge: 53 Ort: Bohmte-Hunteburg
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Erstellt: 27.02.06, 13:47 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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Hi, bei mir wurde eine Arbeitsplatzbeurteilung durchgeführt. Ich bin Chemielaborantin. Aufgrund der Gefährdung in meinem Labor wurde ich in einen anderen Bereich (rein physikalische Messungen) versetzt. Es hätte aber auch sein können, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden wäre, dann hätte ich den Durchschnittsverdienst gemäß §11 (1) MuSchG weitererhalten.Die Bescheinigung für die KK darf der Fa nicht früher als 49 Tage vor dem errechneten ET ausstellen.
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Babylove
Dauerschreiber
Beiträge: 158 Ort: Ludwigshafen am Rhein
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Stella79
Experte
Beiträge: 234 Ort: Griesheim bei Darmstadt
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Erstellt: 27.02.06, 15:05 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass das alles reibungslos klappt, wäre ja vor allem für dich am besten so...
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Babylove
Dauerschreiber
Beiträge: 158 Ort: Ludwigshafen am Rhein
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Erstellt: 27.02.06, 15:26 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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danke ich hoff es klappt auch aber mal sehen
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nicolechen75
Vielschreiber
Beiträge: 60 Ort: Neuenburg
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Erstellt: 27.02.06, 16:46 Betreff: Re: Beschäftigungsverbot und krankenkasse
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Hallo nochmal! soweit ich Dich richtig verstanden habe, hat dir dein Arbeitgeber ja schon ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen! Dann muß er das auch so melden! Ich hatte meinen Fa beim feststellen der Ss danach gefragt, ob er es macht oder wie das dann läuft! Er sagte, wenns Probleme mit dem AG gibt(Mobbing usw.), dann müßte er sehen ob er mich krankschreibt(60%=U1)! Erstmal war er davon ausgegangen, das ich woanders eingesetzt würde! Und wenn das dein AG nicht kann-dann muß der AG(!), wie gesagt, das Beschäftigungsverbot(100%=U2) aussprechen! Meine Chefin hat´s mir aber (wie gesagt) gleich ausgesprochen und der Fa hat da nix mit zutun gehabt! Ich habe es meinem Fa dann nur beim nä Besuch erzählt und er hat´s eigentl. "nur so" hingenommen! Ich habe das meinem AG schriftl bestätigt! Mittlerweile bin ich schon 8 Wo @home und hab die Wo meine 2.Gehaltsabrechnung(100%) bekommen, mit dem Vermerk:Beschäftigungsverbot seit 02.01.2006-also wird da wohl auch nix mehr nachkommen! Schau auch nochmal Online bei deiner Kk, das mit dieser sogenannten Umlage, konnt ich bei meiner auch nachlesen und die Kk-Angestellte hat mir das auch Tel. bestätigt! Schönen Urlaub!
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