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Beschlüsse der 14. Welt-Artenschutzkonferenz

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New PostErstellt: 20.06.07, 18:07  Betreff: Beschlüsse der 14. Welt-Artenschutzkonferenz  drucken  weiterempfehlen

Freitag, 15. Juni 2007 17:40 Beschlüsse der 14. Welt-Artenschutzkonferenz
Den Haag (dpa) - Im Mittelpunkt der 14. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) in Den Haag standen in diesem Jahr Elefanten, Wale, Haie und Tropenhölzer. Wichtige Beschlüsse waren:

ELEFANTEN: Südafrika, Namibia, Botswana und Simbabwe dürfen ihre Elfenbeinvorräte verkaufen, die sie bis 31. Januar 2007 angesammelt hatten - aber nur in einer Art totalem Ausverkauf, nicht Stoßzahn für Stoßzahn. Zunächst geht das Elfenbein nur nach Japan, das es nicht weiter verkaufen darf. Danach dürfen diese Länder neun Jahre keine neuen Ausnahmegenehmigungen mehr beantragen. Bereits vor der Konferenz war diesen Ländern - bis auf Simbabwe - zudem der einmalige Verkauf von insgesamt 60 Tonnen Elfenbein genehmigt worden.
TIGER: Zum Schutz der extrem gefährdeten frei lebenden Tiger vor Wilderei rief die Konferenz dazu auf, diese Raubkatzen nicht für kommerzielle Zwecke zu züchten. Artenschützer befürchten einen illegalen Handel, wenn Tigerprodukte aus Farmen auf den Markt kommen.
ZWERGPLUMPLORI: Der internationale Handel mit den vor allem als Haustiere beliebten Plumploris wird verboten. Die kleinen nachtaktiven Halbaffen leben in südostasiatischen Ländern.
WALE: Die Konferenz lehnte einen Antrag der Walfangnation Japans ab, die Walbestände in den Weltmeeren überprüfen zu lassen. Zugleich verneinte sie ihre Zuständigkeit für Wale. Für diese Meeressäuger sei die Internationale Walfangkommission maßgeblich, wo sich Japan und andere Länder seit langem vergeblich für eine Freigabe des Walfangs einsetzen.
HERINGSHAI, DORNHAI: Der Antrag Deutschlands, den internationalen Handel mit Dornhai und Heringshai künftig zu kontrollieren, wurde abgelehnt.
EUROPÄISCHER AAL: Internationale Handelskontrollen sollen den Europäischen Aal vor dem Aussterben bewahren. Exportländer müssen nachweisen, dass der Aal auf nachhaltige Weise gefischt wurde.
SÄGEFISCH: Der Handel mit dem Sägefisch wurde - mit Ausnahme einer Unterart - völlig verboten. Der stark bedrohte Fisch wird für den Verzehr und die chinesische Medizin gefangen.
EDELKORALLE: Die vor allem als Schmuck beliebte Rote Koralle darf künftig nur noch unter Kontrollen gehandelt werden. Korallenbestände Italiens, Frankreichs und Spaniens sind nach Angaben der Umweltstiftung WWF zwischen 1985 und 2001 um 66 Prozent gesunken.
TROPENHÖLZER: Die Tropenhölzer Cedro, Cocobolo und Honduras Palisander können weiterhin ohne Rücksicht auf die Bestände international gehandelt werden. Die südamerikanischen Erzeugerländer bildeten in Den Haag eine geschlossene Front gegen einen europäischen Vorstoß, diesen Handel zu kontrollieren. Der Handel von Brasilholz (Pau Brasil) wird dagegen reglementiert.




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