Flyer
Mitglied
Beiträge: 25
|
Erstellt: 30.09.06, 15:24 Betreff: Ungewöhnliche Frage: Defi und Haftfähigkeit... |
|
|
... sehr ungewöhnlich, ich weiß :-)
Ich bin mit dem Strafmaß nicht ganz zufrieden..... laut RA bringt ein einspruch nur wenig (ist ein Verkehrsdelikt). Im Strafbefehl steht ja gleich, wenn man die Strafe nicht zahlt, muss man einwandern.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher ob "anfallspatienten" wie ich nicht in besondere einrichtungen müssen. Gefängniskrankenhäuser
Auch ob aufgrund der eingeschränkten LVEF 55-60% (okay, ist jetzt nicht so extrem, aber das müssen DIE ja nicht wissen ;-) ), auch eine haftunfähigkeit gegeben ist.....
Weiß da jemand bescheid, NATÜRLICH hat damit niemand erfahrung :-)
Gibts Abhandlungen über das Thema?
MFG
Anderl
|
|