Defibrillator-Forum
Unabhängiges Forum mit Infos für Betroffene einer Defibrillator-Implantation
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen CalendarKalender

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Flyer
Mitglied

Beiträge: 25


New PostErstellt: 30.09.06, 15:24     Betreff: Ungewöhnliche Frage: Defi und Haftfähigkeit...

... sehr ungewöhnlich, ich weiß :-)

Ich bin mit dem Strafmaß nicht ganz zufrieden..... laut RA bringt ein einspruch nur wenig (ist ein Verkehrsdelikt). Im Strafbefehl steht ja gleich, wenn man die Strafe nicht zahlt, muss man einwandern.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher ob "anfallspatienten" wie ich nicht in besondere einrichtungen müssen. Gefängniskrankenhäuser

Auch ob aufgrund der eingeschränkten LVEF 55-60% (okay, ist jetzt nicht so extrem, aber das müssen DIE ja nicht wissen ;-) ), auch eine haftunfähigkeit gegeben ist.....

Weiß da jemand bescheid, NATÜRLICH hat damit niemand erfahrung :-)

Gibts Abhandlungen über das Thema?

MFG

Anderl



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden ICQ-Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 21.948 von 22.699
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj