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Erstellt: 30.09.06, 20:20 Betreff: Re: Ungewöhnliche F |
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Hi, Ich kenne mich- zumindest in Berlin -einigermaßen mit solchen Sachen aus. Weder Anfallskrankheiten noch Herzkrankheiten sind normalerweise ein Grund in "besondere Einrichtungen" zu müssen, ebensowenig für Haftverschonung. Im Akutfall, in deinem Fall z.B. Herz/ Atembeschwerden, die auf die Herzkrankheit hindeuten, geht man ins Haftkrankenhaus- ansonsten in den normalen Vollzug, der sich auf die Fahne schreibt, rundum für den Häftling zu sorgen, also auch medÃzinisch- was z.T. sogar stimmt. Ãœbrigens gibt es für jeden Häftling eine Eingangsuntersuchung, und die kann ganz schön gründlich ausfallen. Der Staat will ja schließlich nicht auf sich nehmen, den Tod von irgend jemanden zu verschulden... Hier in Berlin sind normalerweise alle Strafen unter zwei Jahren im offenen Vollzug zu verbüßen- ist jedenfalls die Planung. Na, ich hoffe, es trifft dich nicht zu arg und für weiter Fragen kannst du mich anmailen. Liebe Grüße Moni ----- Original Message ----- From: Flyer To: Defibrillator-Forum - Allgemein Sent: Saturday, September 30, 2006 3:24 PM Subject: [defi-forum] Ungewöhnliche Frage: Defi und Haftfähigkeit...
... sehr ungewöhnlich, ich weiß :-)
Ich bin mit dem Strafmaß nicht ganz zufrieden..... laut RA bringt ein einspruch nur wenig (ist ein Verkehrsdelikt). Im Strafbefehl steht ja gleich, wenn man die Strafe nicht zahlt, muss man einwandern.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher ob "anfallspatienten" wie ich nicht in besondere einrichtungen müssen. Gefängniskrankenhäuser
Auch ob aufgrund der eingeschränkten LVEF 55-60% (okay, ist jetzt nicht so extrem, aber das müssen DIE ja nicht wissen ;-) ), auch eine haftunfähigkeit gegeben ist.....
Weiß da jemand bescheid, NATÜRLICH hat damit niemand erfahrung :-)
Gibts Abhandlungen über das Thema?
MFG
Anderl
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