Bobby_G
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Beiträge: 3
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Erstellt: 15.01.14, 11:20 Betreff: Re: Theoretische Frage Erwerbsminderungsrente - Arbeitsamt |
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Moin,
du kannst natürlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente aufstocken, allerdings nicht mit ALG2 (vulgo Hartz IV) sondern mit Grundsicherung, weiterhin besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Deine Rente nicht allzusehr unter dem Regelsatz liegt, aber auch wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Eventuell hast Du nämlich mit Rente + Wohngeld mehr in der Tasche und weniger Ärger. cave: Wohngeld und Grundsicherung schliessen sich gegenseitig aus, da in der Grundsicherung die Kosten für die Wohnung bereits enthalten sind. Sofern Du das Merkzeichen G in Deinem Behindertenausweis hast kannst Du mit einem sogenannten Mehrbedarfszuschlag zur Grundsicherung in Höhe von meiner Meinung nach 15 % rechnen.
Schöne Grüße,
Boris
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