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Urlaub rückwirkend!

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Georg
Mitglied

Beiträge: 245

New PostErstellt: 15.08.05, 18:18  Betreff: Urlaub rückwirkend!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo und Tach zusammen.Wie Ihr wißt,wurde mein Gdb rückwirkend von 2000 auf 70% bewilligt.Das Finanzamt hat ohne Probleme die Steuererklärungen neu berechnet und den Differenzbetrag von 40% auf 70% Steuerlich nachgezahlt.Meine frage an Euch ,wer weiß bescheid ob der Arbeitgeber den Sonderurlaub rückwirkend erstatten muß?Ich hoffe einer von Euch kann mir da ein paar Tipps geben. Gruße in die Runde aus dem nassen Mülheim. Georg



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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 15.08.05, 18:31  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Georg,

deine Firma wird logischer Weise nicht erfreut darüber sein das du rückwirkend Urlaub geltende machen möchtest. Um ehrlich zu sein glaube ich das du null Chance hast.

Aberwie heist es immer: Versuchen kostet nix!
Gib mal Laut was draus wird. Wir sind ja alle neugierig!
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Thorsten
Administrator

Beiträge: 1030
Ort: Lübeck


New PostErstellt: 15.08.05, 22:24  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Georg,
zu Deiner Frage kann ich keine direkte Antwort geben, ich schließe mich aber Tom's Meinung an.

Es liegt mir fern den Moralapostel zu spielen, aber für mich persönlich würde sich die Frage auch gar nicht stellen. Mir die Steuern rückwirkend erstatten zu lassen, o.k. - kein Problem, da wäre ich sofort vorn dabei, aber bei meinem Arbeitgeber alles Mögliche nachfordern wollen ? Nee - lieber leben und leben lassen. Aber das hängt sicher auch von der Größe des Arbeitgebers und Deinem Verhältnis zu ihm ab.

Gruß
Thorsten





[editiert: 15.08.05, 22:26 von Thorsten]
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Georg
Mitglied

Beiträge: 245

New PostErstellt: 16.08.05, 08:17  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Thorsten.Deine einstellung ist ganz ok.Wenn ich in einer kleiner Firma arbeiten würde ich genau so denken,aber in der Firma in der ich beschäftigt bin,kann man getrost von einem" Großen" sprechen.Wir sind Europa-weit tätig.Ich bin 24 Jahre dort tätig,und meine frage zum Urlaub bestand darin ob es rückwirkend den "Sonderurlaub" generell gibt.Ich glaube es sind mit sicherheit ein paar Mitglieder genau so interessiert wie ich,ob es da eine spezielle regelung gibt.Ob der Einzelne dann diese regelung für sich in anspruch nimmt ,muß dann jeder für sich entscheiden.Mit besten Grüßen in die Runde .. Georg



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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 30.09.05, 10:46  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Georg,

was ist den aus deinem Urlaub nun geworden?
Wir sind ja Neugierig!
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Georg
Mitglied

Beiträge: 245

New PostErstellt: 30.09.05, 12:53  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tom.Hier der Zwischenbericht über das Problem.1.Gewährt der Arbeitgeber auch nach schriftlichen Antrag nicht,weil noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt,dann verfällt zwar der Zusatzurlaub mit Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraum. Wenn das Versorgungsamt später rückwirkend die Schwerbehinderteneigenschaft anerkennt,hat der Schwerbehinderte Mensch aber als Schadenersatzansprucheinen (Ersatz-Urlaubsanspruch in gleicher Höhe.(BAG,Urteilv.26.61986-8AZR75/83).Dieser Ersatzanspruch muss nicht erneut geltend gemacht werden;tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten hier nicht.(BAG,Urteil vom 22.10.1992-9AZR373/90 und 9AZR38/91-und vom 24.11.1992-9AZR549/91.Dies habe ich meinen Arbeitgeber zukommen lassen.Das war letzte Woche.W3enn ich die reaktion vom Arbeitgeber habe melde ich mich dann wieder,um Deine neugierde(GRINS) zu befriedigen. PS: ich hoffe wir treffen uns am 02.11 in Münster. Gruß in die Runde. Georg



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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 30.09.05, 13:39  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo Georg,
am 2.11. werden wir uns in Münster nicht sehen!
Da ist kein Treffen!!!!
Aber am 4.11.!!!!
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Georg
Mitglied

Beiträge: 245

New PostErstellt: 30.09.05, 14:44  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Oh.Bin noch nicht richtig zu Hause,nach dem Urlaub.Aber bin ja richtig froh das wir einen netten aufpasser in der Runde haben(GRINS).Freue mich auf das treffen.Und sonst keine anregungen auf die Urteile? gruß georg



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Georg
Mitglied

Beiträge: 245

New PostErstellt: 09.12.05, 19:51  Betreff: Re: Urlaub rückwirkend!  drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen.Wollte nur berichten,was mit dem rückwirkenden Urlaub passiert ist.Nachdem ich im Netz tagelang nach Informationen gesucht und auch gefunden habe ,bin ich mit diesem Material zur Personal-Abteilung maschiert.Sie baten mich zu einem neuen Gespräch in der letzten Woche.Sie bezogen sich auf das Sozialgesetzbuch 9.Konnten aber keine anderen Argumente vorlegen.Es standen 20 Tage Urlaub zur Diskussion. Nach einem Kompromiss einigten wir uns auf 10 Tage.Fand ich gut,weil wir in einer guten Atmosphäre darüber gesprochen haben,und nicht das von einer anderen Institution haben klären lassen.Fazit.Arbeitgeber und ich sind nicht im Streit auseinander gegangen. Auf diesem Wege möchte ich noch allen die mich kennen und auch den anderen im Forum ein Gesundes Weihnachten und einen guten und Schockfreien übergang nach 2006.Bis dahin grüßt aus dem,"kalten Mülheim" Georg



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