chris
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Erstellt: 23.01.06, 17:27 Betreff: Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung. |
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Hallo Georg, zu 1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine arbeitsmed. Untersuchung anzufordern. Zu2) Auch dazu ist der Arbeitgeber berechtigt. Zu 3) Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Die Untersuchung kann bei allen anderen Arbeitnehmern auch angefordert werden. Gruß Chris
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