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Thorsten
Administrator

Beiträge: 1030


New PostErstellt: 16.03.15, 16:44     Betreff: Re: ICD geplant und neuer Job

Hallo Kriss,
ich kann Sabine nur zustimmen bzw. ihr geschriebenes dahingehend erweitern, das für das Fahrverbot von 3 Monaten (Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen - darüber geht für Defi-Träger gar nichts mehr), auch bei prophylaktischer Implantation, der Gesetzgeber letztes Jahr dieses als neue Richtlinie in seinen "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" definiert hat. Hier werden nun auch namentlich ICD-Träger angesprochen. Diese Richtlinien sind juristisch bindend. Es gibt zwar auch medizinische Leitlinien bezüglich der Fahrtauglichkeit von Defi-Trägern, die sich von den Vorgenannten etwas unterscheiden, diese sind aber nur eine Empfehlung der Ärzteschaft und nicht rechtlich bindend.

Das eigentlich entscheidende ist aber Deine Herzkrankheit: Ohne Defi darfst Du gar kein Auto mehr fahren!!!! Erst durch die Überwachungsmöglichkeit des Defis für Deine Herzfunktion erlaubt Dir der Gesetzgeber das Autofahren wieder. Das heisst im Endeffekt sogar, dass Du Dir den Defi implantieren lassen musst um Deinen Job überhaupt antreten zu können!

Dein Arzt muss Dich auf das Fahrverbot hinweisen und Du bist als eigenständiger Bürger für eventuelle Folgen bei Nichtbeachtung selbstverständlich verantwortlich. Auch wenn Dich Dein Arzt nicht darauf hinweist, ist es des Bürgers Pflicht sich über seine neuen Lebensumstände schlau zu machen und sich danach zu richten. Ein Schild umhängen, auf dem steht, dass Du Defi-Träger bist, muss Du aber natürlich nicht - und es obliegt Deiner Verantwortung in wie weit Du Dich ans 3 monatige Fahrverbot nach dem Motto "Was wer nicht weis, macht ihn nicht ..." hälst. Sollte in dieser Zeit allerdings etwas passieren und es kommt raus, dass Du Defi-Träger im Fahrverbot bist, kann Deine Versicherung oder die Deines Arbeitgebers eine Haftung ablehnen.

Da der Defi bei Dir nur vorsichtshalber implantiert wird, geht der Gesetzgeber nicht davon aus das Deine Fahrtauglichkeit danach dauerhaft eingeschränkt ist. Demnach steht Deiner zukünftigen Tätigkeit in dem Job nach diesen 3 Monaten nichts im Wege - wenn Deine DCM stabil bleibt, sich vielleicht sogar wieder verbessert bzw. solange Du Schockfrei bleibst. Alles weitere bestimmen dann die Ergebnisse der Defi-Kontrollen zu denen Du alle 6 Monate verpflichtet bist!

Nach der Defi-Implantation steht Dir auch der Schwerbehindertenstatus zu. GdB 50 Minimum. Ob Du ihn beantragst entscheidest Du allein, wenn ja musst Du auch dann Deinen Arbeitgeber darüber nicht informieren. Du kannst Dich dann aber später darauf auch nicht mehr berufen. Das könnte Ärger geben und Du im Extremfall dann sogar gekündigt werden.

Gruß

Thorsten


[editiert: 16.03.15, 17:19 von Thorsten]
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