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Gerald
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Beiträge: 155


New PostErstellt: 06.03.09, 08:04     Betreff: Re: gutachtertermin wegen erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo Brigitte es tut mir leid dass du das Pech hattest mal wieder auf ein Negativbeispiel zu treffen. Die Fahrkosten muss deine Krankenkasse übernehmen, nicht die Taxikosten aber zumindest das Kilometergeld. Wenn du ein nachweiß hättest das du nicht mit den Öffis fahren konntest aus gesundheitlichen gründen dann sogar die Taxikosten. Wenn der Arzt eine zweite Untersuchung anordnet wegen einem Röntgenbild dann müssen auch hier die Fahrkosten übernommen werden.

Ich war Ende Januar beim Gutachter meine EU Rente war ausgelaufen, ich hatte eine auf 1 Jahr befristete EU Rente. Ich komme aus dem Umland Hannover und musste um 8 Uhr morgens in Celle Antreten. Naja sind ja nur schlappe 80 Kilometer gewesen das kann man mir ja zumuten zumal ich einen kleinen Jungen von knapp 3 Jahren habe und der Winter die Straßen fest im Griff hatte.

Angenehm überrascht war ich vom Gutachter, ein Kardiologe mit Schwerpunktpraxis. Sehr nett und Zeit ohne Ende er hat alle Erkrankungen abgearbeitet und intensiv hinterfragt. Gemacht wurden bei mir Echo vom Bein ( Venenverschlüsse, kaputte Venenklappen) Echo vom Bauch ( Colitis Ulcerosa) Echo vom Herz, Röntgenbild vom Thorax. Defi ausgelesen, Belastungs- EKG und zu jeder Untersuchung ein ausführliches Gespräch mit Erklärung des ist-standes.

Überrascht war ich auch das er alle meine Erkrankungen in den Zahlreichen Arztberichten gelesen hatte und sogar die Daten auswendig kannte, Beginn und Verlauf der einzelnen Erkrankungen.

Ich habe nun bescheid bekommen vom Rententräger und was soll ich sagen, 2 weitere Jahre EU Rente wurden mir genehmigt.

Ich habe mal beim SovD gefragt wie die Vorgehensweise der Sachbearbeiter ist, beim ersten mal ohne Gutachter berentet und beim zweiten Mal mit Gutachter. Es ist Ermessenssache des Sachbearbeiters ob ein Gutachter von Nöten ist und dieser Vorgang der Zeitberentung darf sich 9 mal wiederholen dann muss man lebenslang berentet werden. Eine Berentung kann jederzeit widerrufen werden egal ob auf Zeit oder befristet

Gruß

Gerald



Schwere koronare Dreigefäßerkrankung mit akutem ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand sowie Mehrfachreanimation nach VF. Behandelt mit Stammzellinfusion und Setzung von Stents. Vererbte Thromboseneigung linksseitig mit verschlüssen im linken Bein. Herzinsuffizienz NYHA II schwer eingeschränkte systolische linksventrikuläre Funktion. Implantierter Defi mit Herzschrittmacher. Colitis Ulcerosa ( Autoimunkrankheit). Diabetes Typ II Insulinpflichtig. Bandscheibenvorfall operativ behoben
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