Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem mein Beitrag zur Beruhigung des Netzes doch einigen Informationsbedarf ausgelöst hat, und auch jetzt wieder einige Informationen auftauchen, welche teilweise aufgrund unsachgemäßer Informationen erfolgen, hier noch einige zusätzliche Informationen.
Die Firma DOMIZIL schließt einen Werkvertrag nach BGB bei welchem der ERFOLG geschuldet wird !! Ein "schlauer" Mensch" äußerte die Information DOMIZIL müsse nichts beweisen da man nach den "anerkannten Regeln der Technik" arbeite bzw. arbeiten könne.
Aber Hallo, jemand zuhause !!!!!
Entschuldigung, aber bei einem solchen Unsinn wird mir schlecht.!!!!
Was tut die Firma DOMIZIL denn mir dem "Blower Door Test, TÜV-Gutachten, EnEV Bestätigung etc. etc. etc. etc.
All diese "Bestätigungen" sind nichts anderes als "Beweise" für die "Erstellung" nach den "anerkannten Regeln der Technik".
Zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Information:
Aufgrund dieser, der Firma DOMIZIL zur Kenntniss gegebenen Information, unter Verweis auf die entsprechenden Paragraphen des BGB,HGB, VOB etc. wurden in bereits nachweisbaren Fällen jegliche Drohungen seitens der Firma DOMIZIL eingestellt, sowie die Arbeiten zwecks Fertigstellung/Mängelbeseitigung umgehend in Auftrag gegeben. Bitte beachten: bei statischen Problemen greift u.a. der § 350 BGB (Gefährdung von Menschenleben) welcher u.a. nicht nur mit Gefängnis sondern sogar mit Berufsverbot droht.Kunden welche bereits über einen schriftlich bestätigten Fertigstellungs-/Übergabetermin hinaus sind, können die Firma u. a. wegen Vertragsbruch(da vertraglich vereinbarte Strafen nicht gezahlt werden) und auch auf SCHADENSERSATZ haftbar machen. z.B. durch einen vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin in 2006 hätte man für ALLE Arbeiten und Ware welche man privat noch kaufen /leisten wollte 16% MwSt. in Rechnung gestellt bekommen. Durch die (bauherrenseits unverschuldete)Verzögerung hat man nachweisbare Schäden allein durch die MwSt- Erhöhung und die dadurch enstehenden allgemeinen Mehrkosten etc.etc.
Alle weiteren Fragen bitte ins Netz stellen. Wenn möglich werde ich möglichst kompetent ( ggf. nach Rückinfo durch Kollegen und Mitarbeiter) antworten.
Ich kann nur empehlen sich nicht einschüchtern zu lassen, da die Firma DOMIZIL sich mit Leistung/Nichtleistung, Vertragswerk und juristischem Rat auf sehr dünnem Eis bewegt. Dies mag daran liegen das in der Geschäftsführung von DOMIIZIL keiner arbeitet der sich mit der Materie auskennt .(Bankkaufleute/Kaufleute)
Euer Gastdozent
Zur Information: Da DOMIZIL nach BGB arbeitet ist DOMIZIL als "Generalübernehmer" voll haftbar für alle Tätigkeiten/Nichttätigkeiten der von DOMIZIL beauftragen Subunternehmer.