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Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus

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Autor Beitrag
Eichinger Gerd
Gast
New PostErstellt: 16.04.07, 18:14  Betreff: Re: Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat: Jay Jay
    halllllooo!!! gehts noch!!! Hat dir die Mama nicht gesagt, nach dem Sandmann ab ins Heierbettchen! dass eine Bauleistungsversicherung für Ausführungsmängel aufkommt, musst du wohl geträumt haben. 

Habe auch über einen Generalübernehmer gebaut mit Bauleisungsversicherung übernimmt auch Ausführungsfehler, kostet 319 einmalig, wurde aber nicht in Anspruch genommen da einwandfreie deutsche Werarbeit geleistet wurde. Gegen Maklergebühr kann ich Sie gerne weiterempfehlen.

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Pirat4
Experte


Beiträge: 217
Ort: Coburg



New PostErstellt: 16.04.07, 20:01  Betreff: Re: Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat: Eichinger Gerd

      Zitat: Jay Jay
      halllllooo!!! gehts noch!!! Hat dir die Mama nicht gesagt, nach dem Sandmann ab ins Heierbettchen! dass eine Bauleistungsversicherung für Ausführungsmängel aufkommt, musst du wohl geträumt haben.

    Habe auch über einen Generalübernehmer gebaut mit Bauleisungsversicherung übernimmt auch Ausführungsfehler, kostet 319 einmalig, wurde aber nicht in Anspruch genommen da einwandfreie deutsche Werarbeit geleistet wurde. Gegen Maklergebühr kann ich Sie gerne weiterempfehlen.



Das glaub ich erst, wenn ich es sehe!!!
Wie hoch ist die Maklergebühr?




Erfahrung heißt gar nichts.
Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.

Kurt Tucholsky
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michaelotto
Stammgast


Beiträge: 25

Haustyp: DHH Koblenz Comfort
Stimmung: (Bauen) Schlecht - macht keinen Spaß, viele offene Probleme


New PostErstellt: 16.04.07, 20:17  Betreff: Re: Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo,

Ich verstehe überhaupt nicht worum es hier geht.

In unserer Bau- und Leistungsbeschreibung von Domizil steht unter

5. Versicherungsservice

Im Festpreis enthalten ist die Bauleistungsversicherung. Durch sie werden die erbrachten Handwerkerleistungen gegen Zerstörung und Diebstahl versichert.

Reden wir alle über die gleiche Versicherung????

    Zitat: Pirat4
      Zitat: Eichinger Gerd

        Zitat: Jay Jay
        halllllooo!!! gehts noch!!! Hat dir die Mama nicht gesagt, nach dem Sandmann ab ins Heierbettchen! dass eine Bauleistungsversicherung für Ausführungsmängel aufkommt, musst du wohl geträumt haben.

      Habe auch über einen Generalübernehmer gebaut mit Bauleisungsversicherung übernimmt auch Ausführungsfehler, kostet 319 einmalig, wurde aber nicht in Anspruch genommen da einwandfreie deutsche Werarbeit geleistet wurde. Gegen Maklergebühr kann ich Sie gerne weiterempfehlen.



    Das glaub ich erst, wenn ich es sehe!!!
    Wie hoch ist die Maklergebühr?

    Erfahrung heißt gar nichts.
    Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.

    Kurt Tucholsky

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Gast
New PostErstellt: 16.04.07, 22:42  Betreff: Re: Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem mein Beitrag zur Beruhigung des Netzes doch einigen Informationsbedarf ausgelöst hat, und auch jetzt wieder einige Informationen auftauchen, welche teilweise aufgrund unsachgemäßer Informationen erfolgen, hier noch einige zusätzliche Informationen.

Die Firma DOMIZIL schließt einen Werkvertrag nach BGB bei welchem der ERFOLG geschuldet wird !! Ein "schlauer" Mensch" äußerte die Information DOMIZIL müsse nichts beweisen da man nach den "anerkannten Regeln der Technik" arbeite bzw. arbeiten könne.

Aber Hallo, jemand zuhause   !!!!!

Entschuldigung, aber bei einem solchen Unsinn wird mir schlecht.!!!!

Was tut die Firma DOMIZIL denn mir dem "Blower Door Test, TÜV-Gutachten, EnEV Bestätigung etc. etc. etc. etc.

All diese "Bestätigungen" sind nichts anderes als "Beweise" für die "Erstellung" nach den "anerkannten Regeln der Technik".

Zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Information:

Aufgrund dieser, der Firma DOMIZIL zur Kenntniss gegebenen Information, unter Verweis auf die entsprechenden Paragraphen des BGB,HGB, VOB etc. wurden in bereits nachweisbaren Fällen jegliche Drohungen seitens der Firma DOMIZIL eingestellt, sowie die Arbeiten zwecks Fertigstellung/Mängelbeseitigung umgehend in Auftrag gegeben. Bitte beachten: bei statischen Problemen greift u.a. der § 350 BGB (Gefährdung von Menschenleben) welcher u.a. nicht nur mit Gefängnis sondern sogar mit Berufsverbot droht.Kunden welche bereits über einen schriftlich bestätigten Fertigstellungs-/Übergabetermin hinaus sind, können die Firma u. a. wegen Vertragsbruch(da vertraglich vereinbarte Strafen nicht gezahlt werden) und auch auf SCHADENSERSATZ haftbar machen. z.B. durch einen vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin in 2006 hätte man für ALLE Arbeiten und Ware welche man privat noch kaufen /leisten wollte 16% MwSt. in Rechnung gestellt bekommen. Durch die (bauherrenseits unverschuldete)Verzögerung hat man nachweisbare Schäden allein durch die MwSt- Erhöhung und die dadurch enstehenden allgemeinen Mehrkosten etc.etc.

Alle weiteren Fragen bitte ins Netz stellen. Wenn möglich werde ich möglichst kompetent ( ggf. nach Rückinfo durch Kollegen und Mitarbeiter) antworten.

Ich kann nur empehlen sich nicht einschüchtern zu lassen, da die Firma DOMIZIL sich mit Leistung/Nichtleistung, Vertragswerk und juristischem Rat auf sehr dünnem Eis bewegt. Dies mag daran liegen das in der Geschäftsführung von DOMIIZIL keiner arbeitet der sich mit der Materie auskennt .(Bankkaufleute/Kaufleute)

Euer Gastdozent

      

Zur Information: Da DOMIZIL nach BGB arbeitet ist DOMIZIL als "Generalübernehmer" voll haftbar für alle Tätigkeiten/Nichttätigkeiten der von  DOMIZIL beauftragen Subunternehmer.  

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Gast
New PostErstellt: 16.04.07, 23:17  Betreff: Re: Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat: Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem mein Beitrag zur Beruhigung des Netzes doch einigen Informationsbedarf ausgelöst hat, und auch jetzt wieder einige Informationen auftauchen, welche teilweise aufgrund unsachgemäßer Informationen erfolgen, hier noch einige zusätzliche Informationen.

    Die Firma DOMIZIL schließt einen Werkvertrag nach BGB bei welchem der ERFOLG geschuldet wird !! Ein "schlauer" Mensch" äußerte die Information DOMIZIL müsse nichts beweisen da man nach den "anerkannten Regeln der Technik" arbeite bzw. arbeiten könne.

    Aber Hallo, jemand zuhause   !!!!!

    Entschuldigung, aber bei einem solchen Unsinn wird mir schlecht.!!!!

    Was tut die Firma DOMIZIL denn mir dem "Blower Door Test, TÜV-Gutachten, EnEV Bestätigung etc. etc. etc. etc.

    All diese "Bestätigungen" sind nichts anderes als "Beweise" für die "Erstellung" nach den "anerkannten Regeln der Technik".

    Zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Information:

    Aufgrund dieser, der Firma DOMIZIL zur Kenntniss gegebenen Information, unter Verweis auf die entsprechenden Paragraphen des BGB,HGB, VOB etc. wurden in bereits nachweisbaren Fällen jegliche Drohungen seitens der Firma DOMIZIL eingestellt, sowie die Arbeiten zwecks Fertigstellung/Mängelbeseitigung umgehend in Auftrag gegeben. Bitte beachten: bei statischen Problemen greift u.a. der § 350 BGB (Gefährdung von Menschenleben) welcher u.a. nicht nur mit Gefängnis sondern sogar mit Berufsverbot droht.Kunden welche bereits über einen schriftlich bestätigten Fertigstellungs-/Übergabetermin hinaus sind, können die Firma u. a. wegen Vertragsbruch(da vertraglich vereinbarte Strafen nicht gezahlt werden) und auch auf SCHADENSERSATZ haftbar machen. z.B. durch einen vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin in 2006 hätte man für ALLE Arbeiten und Ware welche man privat noch kaufen /leisten wollte 16% MwSt. in Rechnung gestellt bekommen. Durch die (bauherrenseits unverschuldete)Verzögerung hat man nachweisbare Schäden allein durch die MwSt- Erhöhung und die dadurch enstehenden allgemeinen Mehrkosten etc.etc.

    Alle weiteren Fragen bitte ins Netz stellen. Wenn möglich werde ich möglichst kompetent ( ggf. nach Rückinfo durch Kollegen und Mitarbeiter) antworten.

    Ich kann nur empehlen sich nicht einschüchtern zu lassen, da die Firma DOMIZIL sich mit Leistung/Nichtleistung, Vertragswerk und juristischem Rat auf sehr dünnem Eis bewegt. Dies mag daran liegen das in der Geschäftsführung von DOMIIZIL keiner arbeitet der sich mit der Materie auskennt .(Bankkaufleute/Kaufleute)

    Euer Gastdozent

          

    Zur Information: Da DOMIZIL nach BGB arbeitet ist DOMIZIL als "Generalübernehmer" voll haftbar für alle Tätigkeiten/Nichttätigkeiten der von  DOMIZIL beauftragen Subunternehmer.  

EnEV und statische Berechnung !

Wer hat deine Eingabplanung unterschrieben? Hoffentlich hast du nicht angekreuzt das sich der Bauherr darum kümmert!

Hast du ausgeschlossen das dein Auftrag an Subunternehmer weitergegeben werden darf, dann ist er verantwortlich für solch Schäden ansonsten ist ein Rechtsstreit und ein schuldiger muss gefunden werden. Solche Schäden hätte ja euer Bauleiter sehen müssen, wo war er dennß

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scrat
Junior-Mitglied


Beiträge: 17
Ort: Chemnitz

Haustyp: Messehaus Energie+ mit Keller in Chemnitz
Stimmung: (Bauen) Mittel - es läuft nicht ganz rund, aber Probleme werden gelöst


New PostErstellt: 17.04.07, 17:37  Betreff: Re: Reaktionen auf TV-Beitrag in Plusminus  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo lieber Gastdozent,

mir wäre es lieber, wenn Du Dich korrekt anmelden würdest, bevor ich Dir Fragen stelle.

Im übrigen darfst Du davon ausgehen, dass auch DZ sich rechtlich beraten läßt und dafür nicht nur Schwachköpfe engagiert.

Liebe Grüße,

scrat





Wichtig ist später auch egal. (Stromberg)
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