De Fense
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Erstellt: 02.08.07, 09:29 Betreff: Re: Insolvenz |
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Was sie glauben ist ja schön und gut, dass der Zahlungsplan sittenwidrig ist macht dennoch den Vertrag zwischen AG und AN mitnichten nichtig oder sonstwas. In dubio pro reo gilt auch hier und Sittenwidrigkeit muss erstens eingeklagt, dann nachgewiesen und anschließend jener stattgegeben werden. Das Geld ist deswegen trotzdem in diversen Kanälen versickert. Im dümmsten Falle ist u. U. noch die Versicherung, die hier einige abgeschlossen haben, fein raus. Also AUFPASSEN! Es gibt auch übrigens andere Firmen am Markt, deren Zahlungsplan nicht viel besser aussieht, bspw. HvH. Schauen wir uns doch einmal einige Bilanzierungspöstchen etwas genauer an, damit sich jeder ein Bild über die ungefähre jetzige Situation machen kann. Wenn der Index von 193 über 3 Milliönchen aus Verbindlichkeiten aufweist, kann man sich die Verbindlichkeiten beim jetzigen Index von über 500 ausmalen. Wer da noch hofft ist naiv, pro forma rät man natürlich um Fristsetzung und ecvtl. entspr. Folgen, wie bspw. Vertragsauflösung, -aufhebung etc., das ist natürlich dennoch zu empfehlen.
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