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fredda
Dauerschreiber
Beiträge: 122
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Erstellt: 27.08.07, 16:27 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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watt is'n 'n ersatzvornahme ???
Ersatzvornahme bedeutet, dass Du nach ausreichender Fristsetzung bei DZ um Weiterarbeit bzw. Mangelbeseitigung erfolglos bist (und/oder DZ Dir absagt)und Du nun als "Ersatz" andere Firmen deiner Wahl beauftragen kannst, die diese fehlenden Leistungen "vornehmen". Ist halt ein alter Ausdruck aus dem BGB Schliddrig hier ist nur, dass Du wohl schon bezahltes Geld nicht wiedersiehst, was dann auf doppelte Bezahlung hinausläuft.
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Andrealein
Administrator
Beiträge: 854 Ort: Wassenberg
Haustyp: Achat mit Keller
Stimmung: (Bauen) Schlecht - macht keinen Spaß, viele offene Probleme, (Bauen) Chaotisch - es herrscht das reinste Chaos und es gibt immer mehr Probleme, (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
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Erstellt: 27.08.07, 17:05 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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Hallo Fredda, vielen lieben Dank für deinen erneuten Einsatz. Tja egal was wir jetzt machen - von DZ kommt nix mehr IV sagt den vertrag werden die nicht erfüllen (er hat nun mal das Wahlrecht)..... Also müssen wir ja alles selbst in Auftrag geben, oder? Werden auf keinen Fall noch länger warten. Wir sind schon im 11 Monat der Bauzeitüberschreitung angekommen......
Vielleicht hat er sich da auch auf der schnelle nicht korrekt ausgedrückt...... die schriftliche Aussagen bekomme ich heute/morgen per Post zugesendet. Fakt ist nur, wir haben nicht gekündigt sondern auf Erfüllung bestanden. Aber wer reagiert denn schon auf Wünsche des BH`? Wäre ja jetzt mal was ganz neues :-)
die Moll´s aus Wassenberg
*ich habe keine Lösung - aber ich bewundere das Problem*
*für´s denken wird ja niemand bezahlt*
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Andrealein
Administrator
Beiträge: 854 Ort: Wassenberg
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Erstellt: 29.08.07, 08:54 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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So, nun habe ich den WISCH von DZ in der Hand
ich zitiere ..."hinsichtlich des o.g. Bauvertrages nehmen wir Bezug auf die bisherigen schriftlichen Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dem vorläufigen IV wird eine weitere Fortführung des Bauvorhabens nicht möglich sein, weshalb wir die weitere Vertragserfüllung leider ablehen müssen. Wir stellen Ihnen jedoch gleichwohl anheim, das Bauvorhaben mit den von uns bereits vertraglich gebundenen Handwerkern zu vollenden. Wir übersenden Ihnen hierzu in der Anlage eine Auflistung der bislang zu Ihrem Bauvorhaben gebundenen Handwerkern mit entsprechenden Kontaktdaten....."
Unterzeichnet von der Assessorin
Man siehe, wir bekommen eine Liste mit den Handwerkern, aber keine INFO über die Vertragsmodalitäten.. keine Preise nix Ihr hattet doch Preise bekommen, oder nicht? Und eine begründung, wieso dieser IV den Vertrag nicht erfüllen kann, gibt es auch nicht
die Moll´s aus Wassenberg
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Frank 50
Dipl. Ing. Bauwesen
Beiträge: 42 Ort: Kraftsdorf
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Erstellt: 29.08.07, 09:33 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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ja Andrealein,
die Begründung liegt wahrscheinlich auf der Hand. Ihr habt ein Bauwerk mit vielen Mängeln - also viel Ärger, wer soll den noch bewältigen. Weiterhin denke ich, dass auch andere Bauvorhaben abgelehnt werden, weil es schlichtweg an manpower fehlt und an Geld. Bauleiter werden kündigen, bzw. ihnen wird gekündigt, oder die Freiberuflichen haben sich was anderes gesucht. Zahlen kann DC nicht mehr. Wer von den Insassen der Hauptstelle in Chemnitz soll denn noch bleiben, um abzuwickeln ?
Ein zentrales Problem : soll ein Handwerker zu einer Baustelle, sagt dieser : aber erst wenn ich meine Außenstände bekomme. So, aus das Thema Weiterarbeit. So oder ähnlich hat wahrscheinlich die Fensterherstellerfirma Weru (sehr ordentliches Unternehmen) den Vertrag mit DC im Januar gekündigt, weil nicht mehr bezahlt wurde. DC hat sich neue Partner suchen müssen, die ebenfalls nicht großartig bezahlt wurden. Die allerdings trotz Wissen der klammen Situation Verträge von DC angenommen haben.
Und bis jetzt ist immer nur noch ein vorläufiger IV da ?
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doerrbauendz
Bauherr
Beiträge: 61 Ort: Braunfels
Haustyp: Köln
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Erstellt: 29.08.07, 11:01 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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Also ich hätte auch gerne eine Kündigung bitte! MIch gerade Domizil angerufen ob ich an einem Termin in Stuttgart wegen der Weiterführung meines BV teilnehmen möchte. Stuttgart wäre doch näher als Chemnitz. Stimmt genau 45 km . Ist sonst noch jemand angerufen worden???? Was soll das ganze denn noch???? Hat jemand eine Ahnung??? Grüße Michael
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theo und maria
Dauerschreiber
Beiträge: 166
Haustyp: Opal mit eigener Raumaufteilung
Stimmung: (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
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Erstellt: 29.08.07, 13:15 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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Hallo Andrealein, den gleichen Wisch haben wir schon letzte Woche bekommen. Wir haben 97% bezahlt und somit längst überbezahlt. DZ ist doch wurscht wie tief wir in der Sch.... sitzen. So wie es aussieht ist da nichts mehr zu holen.
____________________ Liebe Grüße Maria
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fredda
Dauerschreiber
Beiträge: 122
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Erstellt: 29.08.07, 14:13 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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hallo, nun sieht es leider nach den Schreiben von DZ tatsächlich so aus, als würde es nichts mehr mit der Weiterführung der Firma. Aber berücksichtigt man das Posting von "namenlos fg" vom 26.08., und nimmt an , dass es kein Fake war ,sondern von einem Insider, dreht sich die Mühle noch lange. Zumal, wenn die Staatsanwaltschaft evtl. zu Ermittlungen kommt. Dann ist auch der IV nicht mehr flexibel... ich rate trotzdem, schriftlich Weiterbau bzw. Mangelbeseitigung zu verlangen mit Fristsetzung, dann Ersatzvornahme(bleibt eh nix anderes übrig leider)... Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der IV und oder die Gerichte zum Schluss kommen, dass weitergemacht wird, hätte man noch einen seidenen Faden, an dem viel Geld hängt. Mit der Kündigung schneidet man diesen selbst ab. Die Banken /Finanzierer sprechen hier sicher auch noch ein Wörtchen mit, auf beiden Seiten...
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Andrealein
Administrator
Beiträge: 854 Ort: Wassenberg
Haustyp: Achat mit Keller
Stimmung: (Bauen) Schlecht - macht keinen Spaß, viele offene Probleme, (Bauen) Chaotisch - es herrscht das reinste Chaos und es gibt immer mehr Probleme, (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
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Erstellt: 29.08.07, 14:33 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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Hallo Fredda, genau so hat unser RA auch argumentiert. Erst mal zusehen das alles in Orndung kommt (vielleicht auch etwas mit Eigenleistung) und danach alles schriftlich anmelden.......
die Moll´s aus Wassenberg
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Andrea Jonas
Experte
Beiträge: 776 Ort: Lipporn
Haustyp: Köln mit Vorgezogenem Zwerchgiebel
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Erstellt: 30.08.07, 13:00 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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Hallo miteineander, heute haben wir dieses Schreiben von DZ erhalten. ich zitiere im Wortlaut: Ihr vorgenanntes schreiben habe ich erhalten und teile Ihnen mit, dass mit Anordnung der vorläufigen Insolvenz und Bestellung meiner Person zum vorläufigen Insolvenzverwalter durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz - Insolvenzgericht - vom 01. august 2007 die Verwaltungs- und Verfügungsbfugnis nicht auf den Unterzeichner übergegangen ist, alle Verfügungen der Geschäftsleitung bedürfen jedoch meiner Zustimmung. Ein Wahlrecht gem. Para. 103 InsO meinerseits, Verträge zu erfüllen oder deren Erfüllung abzulehnen besteht erst nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. gez. -IV dies zu euer Info. Ist irgendein DZ Kündigungswisch vom IV unterschreiben????? LG Ansdrea
Bei Domizil gehen alle Lichter aus und wir wohnen noch immer nicht in unserem Haus. Aber wie sag ich immer: Man begegnet sich immer 2 x im Leben......
Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da? Ja,ja, ja !!!!!!!!!
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hessenbauer
Dauerschreiber
Beiträge: 189 Ort: Rhein-Main
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Erstellt: 30.08.07, 13:16 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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nein, war er nicht !
damit hat dieses 'ablehnung ...'-schreiben also die relevanz des berühmten sacks reis aus dem reich der mitte...
(andrea, danke für's feedback - mal sehen, ob/wann)
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doerrbauendz
Bauherr
Beiträge: 61 Ort: Braunfels
Haustyp: Köln
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Erstellt: 30.08.07, 15:38 Betreff: Re: Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung
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...das ist ja richtig link oder ? Michael
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