Hallo miteineander,
heute haben wir dieses Schreiben von DZ erhalten. ich zitiere im Wortlaut:
Ihr vorgenanntes schreiben habe ich erhalten und teile Ihnen mit, dass mit Anordnung der vorläufigen Insolvenz und Bestellung meiner Person zum vorläufigen Insolvenzverwalter durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz - Insolvenzgericht - vom 01. august 2007 die Verwaltungs- und Verfügungsbfugnis nicht auf den Unterzeichner übergegangen ist, alle Verfügungen der Geschäftsleitung bedürfen jedoch meiner Zustimmung.
Ein Wahlrecht gem. Para. 103 InsO meinerseits, Verträge zu erfüllen oder deren Erfüllung abzulehnen besteht erst nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
gez. -IV
dies zu euer Info. Ist irgendein DZ Kündigungswisch vom IV unterschreiben?????
LG Ansdrea
Bei Domizil gehen alle Lichter aus und wir wohnen noch immer nicht in unserem Haus. Aber wie sag ich immer: Man begegnet sich immer 2 x im Leben......
Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da?
Ja,ja, ja !!!!!!!!!