Wahnsinn oder? Wer das macht ist selber Schuld!
VEREINBARUNG ZUM BAUVERTRAG NR. VOM
Zwischen den Bauherren Name
Straße
Ort
- nachfolgend Bauherren genannt-
und der Domizil Conzept GmbH
v.d.d. Geschäftsführer Andreas Wolfram
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
- nachfolgend Domizil genannt-
(I) Präambel
Die Parteien sind bestrebt, trotz des Insolvenzantrages der Domizil eine möglichst reibungslose und für die Bauherren möglichst ohne Mehrkosten verbundene Variante zur weiteren Realisierung und Fertigstellung des o. g. Bauvorhabens zu finden.
Da die Domizil die einzelnen Gewerke allgemein zu sehr günstigen Konditionen gebunden hat und die einzelnen Handwerker bereit sind, die Aufträge auch in direkter Beauftragung für die Bauherren zu erfüllen, soll die Fertigstellung des Bauvorhabens durch direkte Beauftragung zwischen Handwerker und Bauherren realisiert werden.
Die Bauherren können dadurch, gegen Zahlung einer bereits in dem bisher vereinbarten Festpreis enthaltenen Bauregiepauschale, die von Domizil erbrachten Leistungen, wie insbesondere die Projektentwicklung, Kalkulation, Planungsleistungen, Projektkoordination, Firmensuche, Ausschreibungen, Preisverhandlungen und Leistungsvergabe für die Fertigstellung des o. g. Bauvorhabens in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, die bisher zwischen der Domizil und den Subunternehmen avisierte Skontovereinbarung zu nutzen und erhalten gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit den Subunternehmen eine Gewährleistungssicherheit nach VOB/B.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien zum o. g. Bauvertrag folgendes:
(II) Vereinbarung
- Domizil stellt den Bauherren die verhandelten und durch die Subunternehmen unterzeichneten Verträge für die direkte Beauftragung ausstehender bzw. zu vollendender Gewerke, außer die Verträge für die Bauwesenversicherung, Blower-Door-Test und TÜV-Begleitung, zur Verfügung und erhält hierfür von den Bauherren Zug um Zug, im Übrigen einredefrei in bar oder durch vorhergehende Banküberweisung auf das Geschäftskonto des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Bauregiepauschale i. H. v. ……………..€ brutto. Durch Zahlung dieser Pauschale erhöht sich nicht der in o. g. Bauvertrag vereinbarte Festpreis, da neben den Kosten für die Subunternehmerleistungen bereits ein insgesamt höherer Betrag für den internen Verwaltungsaufwand sowie Wagnis und Gewinn im Festpreis berücksichtigt wurde.
Weitere im bisher vereinbarten Festpreis enthaltene Kosten für Verwaltungsaufwand, sonstige interne Kosten sowie Wagnis und Gewinn werden durch die Domizil nicht geltend gemacht.
- Domizil tritt den dies annehmenden Bauherren die gegenüber den bisher an ihrem Bauvorhaben bereits tätig gewordenen Werkunternehmern bestehenden Gewährleistungsansprüche ab, kann jedoch keine Garantie für deren Durchsetzbarkeit übernehmen.
- Die Bauherren erhalten nach Zahlung der unter Ziffer II (1) benannten Bauregiepauschale die der Domizil zur Verfügung gestellte Finanzierungsbestätigung im Original zurück.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass o. g. Bauvertrag nach Übergabe der unter Ziffer II (1) benannten Verträge und Zahlung der Bauregiepauschale i. H. v. ……………….€ sowie Rücksendung der zum o. g. Bauvorhaben vorliegenden Finanzierungsbestätigung aufgehoben ist und alle gegenseitigen Ansprüche aus dem und aufgrund des gesamten Vertragsverhältnisses abgegolten sind.
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Ort, Datum Bauherren
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Ort, Datum Domizil Conzept GmbH
Wolfram
Geschäftsführer
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Ort, Datum zugestimmt
Scheffler
Rechtsanwalt und vorläufiger Insolvenzverwalter
DC - "Explooooosivvv Kosten" Häuser!!!!!!
Edit Uwe: Auch hier mal mehrere Leerzeilen entfernt.