Zur Vorgeschichte: Der Kauf unseres Traumgrundstücks war
gekoppelt an die Verpflichtung ein Haus mit der Firma Domizil Conzept Gmbh aus
Chemnitz zu bauen. Hierfür haben wir ein Darlehen bei der aufgenommen.
Immer wieder wurde der Baubeginn daraufhin aufgeschoben. Eine der letzten
Voraussetzungen für den tatsächlichen Beginn des Bauvorhabens war die
Einreichung einer Finanzierungsbestätigung über die Bausumme. Die Firma Domzil
Conzept Gmbh stellte uns ein hauseigenes Formular zur Verfügung welches wir der zukommen ließen, mit der Bitte um Bestätigung. Nach einer zweiwöchigen
Wartezeit, wurde uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bank hier eigene
Formulare bevorzuge. Also bekamen wir eine Abtretungserklärung, ohne Beratung
über die möglichen Konsequenzen, zugesandt, die wir unterschrieben und durch
die Bank bestätigt der Firma Domizil Conzept Gmbh zukommen ließen.
Das eigentliche Bauvorhaben selbst war von Anfang an
chaotisch. Ansprechpartner in der Firmenzentrale war nicht erreichbar, Termine
wurden nicht eingehalten, Vertragsbestandteile (z.B. „Wir bauen mit regionalen
Firmen“) wurden nicht eingehalten. Mehrmals mussten Mängel beseitigt werden
oder es entstand Stillstand durch nicht anwesende Subunternehmer.
Was noch viel schlimmer war, es traten- anfangs versteckte-
gravierende Mängel auf.
Auf Mängelanzeigen und Fristsetzungen wurde nicht reagiert.
Immer wieder musste ein durch uns bezahlter privater Bausachverständiger den
Bautenstand kontrollieren. Die Mängel wurden durch die Firma Domizil Conzept
Gmbh zum größten Teil eingeräumt, aber nicht beseitigt. Die Kosten des
Gutachters belaufen sich mittlerweile auf ca. 4000 Euro. Der Bauleiter wurde
nach monatelangen Beschwerden, auch durch andere Bauherren, entlassen.
Das Bauvorhaben begann im November 2006. Bis zum April 2007 wurden
der Rohbau, das Dach, die Fenster und die Rohinstallation Elektrik errichtet.
Da uns durch den Bausachverständigen Mängel und Minderwerte
in der Höhe von 55000 Euro bescheinigt wurden, verweigerten wir weitere
Zahlungen, nach dem, im Übrigen unwirksamen, Zahlungsplan.
Die Folge davon war ein Baustopp, der nunmehr seit April
2007 andauert. Im Juli 2007 hatten wir uns, nach Rücksprache mit unserem
Rechtsanwalt, dem neuen Bauleiter und der
Rechtsabteilung der Domizil Conzept GmbH (Frau Ass. Jur. ) entschieden, wider besseren Wissens
20000 Euro an die Firma Domizil Conzept zu überweisen, damit das Bauvorhaben
ohne langwierige Verzögerungen weitergehen könne. Dies wurde uns und unserem
Rechtsanwalt durch die Rechtsabteilung der Firma Domizil Conzept ausdrücklich
zugesagt.
Am Tage der Zustellung der Auszahlungsmitteilung wurden
Gerüchte laut, dass die Firma Domizil Conzept GmbH Insolvenz anmelden werde.
Dies wurde uns vor allem durch Subunternehmer zugetragen, die von hohen
Außenständen berichteten. So weigerte sich z.B. unsere Verputzerfirma ihre
Arbeiten bei uns zu beginnen. Wir versuchten umgehend, den ausbezahlten Betrag
zurück buchen zu lassen. Obwohl wir am Tage der Zustellung der
Auszahlungsmitteilung die telefonisch und schriftlich über die drohende
Insolvenz informierten, wurde uns mitgeteilt, dass die Auszahlung nicht mehr zu
stornieren sei.
Am 1. August hat die Firma Domizil Conzept einen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Chemnitz (AZ.: 11 IN
2701/07) gestellt.
Seitdem hat unser Anwalt der Geschäftführung und dem
vorläufigen Insolvenzverwalter (RA ) mehrere
Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme und Fristsetzungen zugesandt, auf die
sämtlich keine Reaktion erfolgte, woraufhin wir den Bauvertrag im September
2007 kündigten.
Wir könnten also jetzt endlich unser Bauvorhaben
weiterführen, wenn sich die BHW nicht standhaft weigerte, Auszahlungen an
andere, durch uns selbst beauftragte Handwerker, mit dem Hinweis auf die
vorhandene Abtretungserklärung, zu leisten.
Wir wissen von anderen Bauherren, deren Bank die
Abtretungserklärung (aus Kulanzgründen) widerrufen hat ( ). Wir würden uns
nichts sehnlicher wünschen, als dass die hier einlenken würde und uns die
Möglichkeit einräumte unser Bauvorhaben fortzuführen. Das Risiko für die
wäre vergleichbar gering, da meine Frau und ich beide Beamte auf Lebenszeit
(Schulleiter, Lehrerin,) sind und somit über ein gesichertes Einkommen
verfügen.
Außerdem würden wir uns verpflichten, bei etwaigen
Schadensersatzforderungen der Firma Domizil gegenüber der sämtliche Kosten
zu übernehmen, da wir uns sicher sind, diesen gelassen entgegen sehen zu
können, schon allein wegen der uns entstandenen zusätzlichen Kosten für
Beseitigung der Baumängel, merkantile Minderwerte, Bereitstellungszinsen,
Bauzeitenverzug (vertraglich zugesicherte 1000 Euro pro Monat Bauzeitverzug bei
garantiertem Einzugstermin Ende Mai 2007), Wohnungsmiete, Sachverständigenkosten,
Baustrom- Wassermiete, Rechtsanwaltskosten etc.
Wir fragen deshalb konkret:
Wie lange will oder
kann die die Auszahlung noch weiter verweigern? />
Da neben dem Insolvenzverfahren noch weitere
staatsanwaltliche Untersuchungen gegen die Geschäftführung durch Anzeigen von
Bauherren gegen die Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs
anhängig sind, wird ein Verfahren sich u.U. noch Jahre hinziehen.
Will und kann die
wirklich so lange die Auszahlung verweigern? />
Die Tilgung, Zinsen, und Breitstellungszinsen fallen für uns
weiter an, ohne dass wir eine wirkliche Gegenleistung dafür erhalten.
Wir möchten die Gelder aus dem Darlehen dazu verwenden, das
Bauvorhaben weiter zu führen. Die hätte doch eine Sicherheit für die von
uns angewiesenen Beträge.
Warum wird die
Auszahlung dennoch weiter verweigert? />
Wir bitten Sie daher nachdrücklich, auch aus menschlichen
Erwägungen (wir haben 2 Kinder, 3 und 5 Jahre), gemeinsam Möglichkeiten zu
erwägen, weiter anerkannten seriösen, regionalen Handwerker Zahlungen anweisen
zu können.
In unserer Verzweiflung werden wir unseren Fall auch der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den
Verbraucherschutzverbänden, der regionalen und überregionalen Presse, in
Internetbauforen sowie sämtlichen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern
schildern, mit der Bitte um Publikation und Veröffentlichung.