Frank 50
Dipl. Ing. Bauwesen
Beiträge: 42
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Erstellt: 28.09.07, 18:30 Betreff: Re: Kündigung des Vertrages bei Nichtinanspruchnahme des Handwerkerpakets |
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zur Sicherheit solltet ihr aber ein Einschreiben/Rück. an IV und Domizil senden mit der Aufforderung zu beginnen, und mit Fristsetzung von ca. 2 Wochen. In dieser Zeit soll sich DC auch äußern wie es sich den weiteren Ablauf vorstellt. Die 2% müsst ihr nicht annehmen. Ich denke mal ihr könnt auf der Erfüllung eures Vertrages so wie er ist bestehen - so wie es DC ja auch tut . DC will ja auch bei Vertragsrücktritt die Vertragsstrafe kassieren. Die 2% würde ich nicht bezahlen, aus dem Grund weil hier keine Äquivalenz mehr vorherrscht, also keine Gegenleistung erfolgt. Zur Sicherheit - ich bin kein Jurist - trotzdem das Geld opfern und einen RA für Baurecht fragen. Bis jetzt hat DC immer noch einen gültigen Vertrag, auf den der IV pochen kann.
Aber mal so : wie kann man zu so später Stunde, als es fast schon die Spatzen von den Dächern pfiffen bei DC noch kaufen ? Der Verkäufer wusste bestimmt längst schon Bescheid, oder er war umnachtet, oder gutgläubig.
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