markus
Bauherr
Beiträge: 12
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Erstellt: 17.10.07, 19:02 Betreff: Re: Nachrichten von DZ |
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Hallo Gleichen Brief habe ich bereits am 01.10.2007 erhalten und am 10.10. die sogenannte Schlußrechnung von DZ. Was die freie Kündigung betrifft, sagt RA das dem so nicht ist. Gemäß Ziffer 8 des Vertrages steht DZ Ansprüche aus § 649 BGB nur zu wenn sie Kündigung nicht zu vertreten hat. DZ hat jedoch geschrieben das sie Vertrag nicht mehr erfüllen können und uns dann dieses Notpaket angeboten. Somit hat DZ auch die Kündigung zu vertreten und ich habe dementsprechend nach Fristenverzug durch DZ außerordentlich gekündigt . Selbst Klage durch IV hat wenig Aussicht auf Erfolg nach Meinung RA.
gruß markus
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