|
|
Bauen mit Domizil
Bauerfahrungen mit Domizil-Conzept - kostenlose Registrierung erforderlich.
|
|
|
Autor |
Beitrag |
hesst
Experte
Beiträge: 292 Ort: Sachsen
Haustyp: August mit Keller
Stimmung: (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
|
Erstellt: 26.09.07, 07:32 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Zitat: Michael
Zitat: Sven
und wir keine Lust haben, die früher schon erwähnte Überraschung mit den 5% zu erleben. Eine rechtsgültige Auskunft haben wir aber dazu auch von niemandem bekommen können; |
Lt. unserer RA, muss man sich bzgl. der 5% keine Sorgen machen. |
Nur damit ich das richtig verstehe, ihr redet hier nicht über ein Aval? DZ hat die 5% nicht an die Handwerker ausgezahlt, sonder erst einmal behalten und hätte nach Ablauf der 5 Jahre erst gezahlt? Welcher Handwerker macht denn das mit? Woher habt ihr die Info? Gruß hesst
|
|
nach oben |
|
|
Sven
Bauherr
Beiträge: 35 Ort: Niederbayern
Haustyp: freie Planung mit Keller
Stimmung: (Fertig) Mittel - War nicht so einfach, das Ergebnis ist aber OK und wir würden es wieder so machen
|
Erstellt: 26.09.07, 08:22 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Das ist der normale Sicherheitseinbehalt, den ein Auftrag(ver)geber wie DZ nach Ausführung der Arbeiten durch die Subs erstmal nicht auszahlt. Könnte ja sein, dass die Handwerker inzwischen Pleite oder über alle Berge sind, wenn der GÜ gewährleisten muss, oder dass sich versteckte Mängel erst nach Bezahlung der Subs zeigen. Diese 5% werden dann glaube nach 1 oder 2 Jahren an die Subs ausgezahlt. Müsste ich meinen Bruder nochmal genau fragen, der hat sich oft genug drüber beklagt, das die großen Firmen immer einen Haufen an Sicherheitseinbehalt zurück halten. Gruß Sven
Nichts macht den Menschen argwöhnischer, als wenig zu wissen. Francis Bacon
Und es sprach der Sachverständige: "Ein gemauerter Keller ist ein Verbrechen!"
|
|
nach oben |
|
|
hesst
Experte
Beiträge: 292 Ort: Sachsen
Haustyp: August mit Keller
Stimmung: (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
|
Erstellt: 26.09.07, 08:34 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Hallo, kann sich bitte mal ein Handwerker dazu äußern? Wenn das so sein sollte brauchen wir uns um die Abtretung wohl kaum mehr Gedanken machen. Gruß hesst
|
|
nach oben |
|
|
hesst
Experte
Beiträge: 292 Ort: Sachsen
Haustyp: August mit Keller
Stimmung: (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
|
Erstellt: 26.09.07, 09:02 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Hallo Andrealein, was hast du denn für ein Schreiben bekommen? Geuß hesst
|
|
nach oben |
|
|
UweHeinritz
Administrator
Beiträge: 487 Ort: Lengefeld OT Wünschendorf
Haustyp: Freie Planung / ohne Keller
Stimmung: (Fertig) Mittel - War nicht so einfach, das Ergebnis ist aber OK und wir würden es wieder so machen
|
Erstellt: 26.09.07, 09:25 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Hallo Sven, kannst du mir da erklären warum Domizil einen Sicherheitseinbehalt UND eine Bankbürgschaft von den Handwerken machen sollte? Ich habe eine Liste von den Handwerkern die bei mir gearbeitet haben und da steht bei einigen Gewerken das dort eine Bürgschaft erhalten wurde. Das fasse ich so auf das eine Bankbürgschaft existiert (das wurde mir so auch vom GF von DZ gesagt), welche von den Handwerkern ausgestellt wurde. Domizil dürfte also zumindest theoretisch die volle Summe gezahlt haben und im Gegenzug eine Bankbürgschaft über die 5% als Gewährleistungsbürgschaft erhalten haben. Diese Bürgschaften werden von den Banken automatisch nach den 5 Jahren an die Handwerker ausgezahlt. Bis dahin kann derjenige der die Bürgschaft hat diese für die beseitigung von Mängeln (wenn die Baufirma das nicht machen will/kann) verwenden.
Tschau, Uwe.
Nachtrag: Habe gerade noch mal bei Domizil angerufen. Dort wurde mir gesagt das keinerlei Pflichten an den Bauherrn übergehen würden wenn man die Abtretungsvereinbarung unterzeichnet. Es werden nur die Ansprüche gegenüber den Gewerken und die Bankbürgschaften an den Bauherrn abgetreten. Es wurde mir auch gesagt das am 1.10. die Insolvenz eröffnet wird und Domizil zumindest noch eine kurze Zeit nach dem 1.10. existieren wird.
[editiert: 26.09.07, 11:21 von UweHeinritz]
|
|
nach oben |
|
|
Michael
Dauerschreiber
Beiträge: 182 Ort: Grevenbroich-Kapellen
Haustyp: Köln mit Änderungen
Stimmung: (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
|
Erstellt: 26.09.07, 10:16 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Zitat: UweHeinritz
Nachtrag: Habe gerade noch mal bei Domizil angerufen. Dort wurde mir gesagt das keinerlei Pflichten an den Bauherrn übergehen würden wenn man die Abtretungsvereinbarung unterzeichnet. Es werden nur die Ansprüche gegenüber den Gewerken und die Bankbürgschaften an den Bauherrn abgetreten. |
Genau das war auch die Aussage von unserer RA.
Gruß
Michael
|
|
nach oben |
|
|
doerrbauendz
Bauherr
Beiträge: 61 Ort: Braunfels
Haustyp: Köln
|
Erstellt: 26.09.07, 10:48 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
hallo Uwe, was bedeutet "die Insolvenz wird am 01.10.eröffnet und Domizil zumindest nach dem 01.10. nur noch kurz esixtieren wird" VG Michael
|
|
nach oben |
|
|
UweHeinritz
Administrator
Beiträge: 487 Ort: Lengefeld OT Wünschendorf
Haustyp: Freie Planung / ohne Keller
Stimmung: (Fertig) Mittel - War nicht so einfach, das Ergebnis ist aber OK und wir würden es wieder so machen
|
Erstellt: 26.09.07, 11:22 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Hallo, war ein Schreibfehler. Habs schon geändert. Ich wollte nur sagen das bei Domizil auch nach dem 1.10 noch eine Zeit lang arbeiten wird. Wie lange weis aber keiner. Zumindest kann man dort aber noch anrufen und auch Post hin senden.
Tschau, Uwe.
|
|
nach oben |
|
|
Gast
|
Erstellt: 26.09.07, 12:35 Betreff: Sicherheitseinbehalt / Gewährleistungsanspruch
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
DC hat i.d.R. bei den Werkverträgen 10% bis zur Hausübergabe(!) einbehalten, die dann bei Werkverträgen über 2.000,- EU gegen Bankbürgschaft i.H. v. 5% der Vertragssume ausgezahlt wurden. Es gab ein paar Ausnahmen.
Bei alle Häusern, wo noch keine Hausübergabe erfolgte (und das dürfte die meisten hier betreffen), hat also noch nicht einmal der Rohbauer das volle Geld gesehen und natürlich auch keine Bankbürgschaft beigebracht.
Was das rechtlich bedeutet, müssen andere klären.
|
|
nach oben |
|
|
Andrea Jonas
Experte
Beiträge: 776 Ort: Lipporn
Haustyp: Köln mit Vorgezogenem Zwerchgiebel
|
Erstellt: 26.09.07, 14:02 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Hallo wir hatten Hausübergabe und ich bekomme trotzdem nichts ausgehändigt und wir haben schon Mängel am Haus. Was ist denn jetzt z u tun? Weiß das jemand? LG Andrea
Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da? Ja,ja, ja !!!!!!!!!
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Layout © subBlue design
|