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Bauen mit Domizil
Bauerfahrungen mit Domizil-Conzept - kostenlose Registrierung erforderlich.
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Autor |
Beitrag |
mexx
Bauherr
Beiträge: 36 Ort: Leipzig
Haustyp: Freie Planung
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Erstellt: 31.08.07, 15:16 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Wahnsinn oder? Wer das macht ist selber Schuld!
VEREINBARUNG ZUM BAUVERTRAG NR. VOM
Zwischen den Bauherren Name Straße Ort - nachfolgend Bauherren genannt- und der Domizil Conzept GmbH v.d.d. Geschäftsführer Andreas Wolfram Zwickauer Straße 56 09112 Chemnitz - nachfolgend Domizil genannt- (I) Präambel Die Parteien sind bestrebt, trotz des Insolvenzantrages der Domizil eine möglichst reibungslose und für die Bauherren möglichst ohne Mehrkosten verbundene Variante zur weiteren Realisierung und Fertigstellung des o. g. Bauvorhabens zu finden.
Da die Domizil die einzelnen Gewerke allgemein zu sehr günstigen Konditionen gebunden hat und die einzelnen Handwerker bereit sind, die Aufträge auch in direkter Beauftragung für die Bauherren zu erfüllen, soll die Fertigstellung des Bauvorhabens durch direkte Beauftragung zwischen Handwerker und Bauherren realisiert werden.
Die Bauherren können dadurch, gegen Zahlung einer bereits in dem bisher vereinbarten Festpreis enthaltenen Bauregiepauschale, die von Domizil erbrachten Leistungen, wie insbesondere die Projektentwicklung, Kalkulation, Planungsleistungen, Projektkoordination, Firmensuche, Ausschreibungen, Preisverhandlungen und Leistungsvergabe für die Fertigstellung des o. g. Bauvorhabens in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, die bisher zwischen der Domizil und den Subunternehmen avisierte Skontovereinbarung zu nutzen und erhalten gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit den Subunternehmen eine Gewährleistungssicherheit nach VOB/B.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien zum o. g. Bauvertrag folgendes: (II) Vereinbarung - Domizil stellt den Bauherren die verhandelten und durch die Subunternehmen unterzeichneten Verträge für die direkte Beauftragung ausstehender bzw. zu vollendender Gewerke, außer die Verträge für die Bauwesenversicherung, Blower-Door-Test und TÜV-Begleitung, zur Verfügung und erhält hierfür von den Bauherren Zug um Zug, im Übrigen einredefrei in bar oder durch vorhergehende Banküberweisung auf das Geschäftskonto des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Bauregiepauschale i. H. v. ……………..€ brutto. Durch Zahlung dieser Pauschale erhöht sich nicht der in o. g. Bauvertrag vereinbarte Festpreis, da neben den Kosten für die Subunternehmerleistungen bereits ein insgesamt höherer Betrag für den internen Verwaltungsaufwand sowie Wagnis und Gewinn im Festpreis berücksichtigt wurde.
Weitere im bisher vereinbarten Festpreis enthaltene Kosten für Verwaltungsaufwand, sonstige interne Kosten sowie Wagnis und Gewinn werden durch die Domizil nicht geltend gemacht.
- Domizil tritt den dies annehmenden Bauherren die gegenüber den bisher an ihrem Bauvorhaben bereits tätig gewordenen Werkunternehmern bestehenden Gewährleistungsansprüche ab, kann jedoch keine Garantie für deren Durchsetzbarkeit übernehmen.
- Die Bauherren erhalten nach Zahlung der unter Ziffer II (1) benannten Bauregiepauschale die der Domizil zur Verfügung gestellte Finanzierungsbestätigung im Original zurück.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass o. g. Bauvertrag nach Übergabe der unter Ziffer II (1) benannten Verträge und Zahlung der Bauregiepauschale i. H. v. ……………….€ sowie Rücksendung der zum o. g. Bauvorhaben vorliegenden Finanzierungsbestätigung aufgehoben ist und alle gegenseitigen Ansprüche aus dem und aufgrund des gesamten Vertragsverhältnisses abgegolten sind.
……………………………………… …………………………………………. Ort, Datum Bauherren ……………………………………… ………………………………………….. Ort, Datum Domizil Conzept GmbH Wolfram Geschäftsführer ………………………………… …………………………………… Ort, Datum zugestimmt Scheffler Rechtsanwalt und vorläufiger Insolvenzverwalter
DC - "Explooooosivvv Kosten" Häuser!!!!!! Edit Uwe: Auch hier mal mehrere Leerzeilen entfernt.
[editiert: 31.08.07, 16:54 von UweHeinritz]
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doerrbauendz
Bauherr
Beiträge: 61 Ort: Braunfels
Haustyp: Köln
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Erstellt: 31.08.07, 15:31 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Zitat: mexx
Wahnsinn oder? Wer das macht ist selber Schuld!
VEREINBARUNG ZUM BAUVERTRAG NR. VOM |
Frank mal Hans "der" macht so was gerne!
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fredda
Dauerschreiber
Beiträge: 122
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Erstellt: 31.08.07, 18:15 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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hallo, man kann nur hoffen, dass über diesen Vertrag mal ein Anwalt schaut... und das in 6 Monaten hier Bauherren berichten, wie gut das gelaufen ist... Wie war das nochmal mit der Hoffnung?
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Andrea Jonas
Experte
Beiträge: 776 Ort: Lipporn
Haustyp: Köln mit Vorgezogenem Zwerchgiebel
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Erstellt: 31.08.07, 19:44 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Nein du ahnst es nicht. Die sind wirklich kreativ. Gott sei dank sind wir damit durch. Nochmal würd ich das nicht durchstehen wollen. Lass solche Verträge auf herz und Nieren prüfen, ich persönlich glaub nicht das es damit besser läuft........ Aber wer weiß das schon LG Andrea
Bei Domizil gehen alle Lichter aus und wir wohnen noch immer nicht in unserem Haus. Aber wie sag ich immer: Man begegnet sich immer 2 x im Leben......
Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da? Ja,ja, ja !!!!!!!!!
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hesst
Experte
Beiträge: 292 Ort: Sachsen
Haustyp: August mit Keller
Stimmung: (Fertig) Schlecht - Es gab nur Probleme, haben es aber überlebt
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Erstellt: 31.08.07, 20:19 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Zitat: Andrea Jonas
Lass solche Verträge auf herz und Nieren prüfen, ich persönlich glaub nicht das es damit besser läuft........ Aber wer weiß das schon |
"und erhalten gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit den Subunternehmen eine Gewährleistungssicherheit nach VOB/B" Das sind nur 2 Jahre - richtig? "kann jedoch keine Garantie für deren Durchsetzbarkeit übernehmen" Oho - was hat das wohl zu bedeuten?. "und alle gegenseitigen Ansprüche aus dem und aufgrund des gesamten Vertragsverhältnisses abgegolten sind" Das Geld ist weg - unwiederbringlich! Das ist mir nur beim überflirgen aufgefallen. Alles keine großen Sachen, aber naja.
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julisho
Junior-Mitglied
Beiträge: 10
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Erstellt: 31.08.07, 23:44 Betreff: Garantieanspruch
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Hallo Mex, ist dar Handwerkspaket Vertrag? Was ist dann die Bauregiepauschale die mann an DZ bezahlen muss?
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mexx
Bauherr
Beiträge: 36 Ort: Leipzig
Haustyp: Freie Planung
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Erstellt: 01.09.07, 06:44 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Haha, das habe ich im Netz gefunden da weiß mann was mit der Bauregiepauschale passiert.
Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen, sehr geehrte Vertriebspartner,
wir beziehen uns auf das Schreiben Baufortführung vom 24.08.07 und wenden uns heute nochmals an Sie, um Ihnen unser Konzept vorzustellen.
Da wir auf Grund des Insolvenzantragsverfahrens die meisten Verträge nicht erfüllen können, versuchen wir, um den finanziellen Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, den Bauherren die Direktbeauftragung unserer Subunternehmer zu ermöglichen.
Insoweit wurde ein Großteil der Bauherren mit einem entsprechenden Schreiben informiert, welches wir in der Anlage zu diesem Schreiben Ihnen zur Kenntnis geben.
Wie mit Ihnen bereits im Vorfeld besprochen, haben wir dabei auch für die Einbindung der Vertriebspartner in das Konzept eine Lösung gefunden.
Wir möchten Sie bitten, uns aktiv bei der Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen. Als Gegenleistung verpflichten wir uns zur Zahlung von 2 % (netto) der ursprünglichen Netto-Bauvertragssumme, soweit die Bauregieverträge nachweisbar auf Grund Ihrer Mithilfe zustande gekommen sind und der Bauherr die Bauregiepauschale an uns geleistet hat. Die Zahlung an Sie ist 10 Tage nach Eingang der Bauregiepauschale bei uns zur Zahlung fällig.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Wolfram Scheffler Geschäftsführer Rechtsanwalt und vorl. Insolvenzverwalter
DC - "Explooooosivvv Kosten" Häuser!!!!!!
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doerrbauendz
Bauherr
Beiträge: 61 Ort: Braunfels
Haustyp: Köln
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Erstellt: 01.09.07, 08:24 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Hallo Hans, entschuldige, daß ich mich noch mal an Dich wende. Ich weiß, daß DU noch liest. Bitteschön Dein toller Vertrag kannst Die 2 % ja gleich Deinem Bauverkäufer in den Rachen schieben. Und von wegen von dem Geld sollen die Häuser fertig werden hahaha. Wir Rechnen mal ca. 140 000,- für ein Haus davon 2% macht 2800,- Ich schätze das jemand, der diese Summe im Vertrag stehen hat ca. 5 - 7000,- Bauregiepauschale zahlen muss. Davon erhält dann der Verkäufer 2800,-. Der Bauleiter 3000,- und der INSO 1000,- die machen Ihren Job nämlich auch nicht Umsonst) und von den restlichen 200,- werden die ganzen Häuser fertig. Na die Rechnung geht ja voll auf, was? So was nennt man bei uns Klammerbeutel pudern. Viele Grrrrr.
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Andrea Jonas
Experte
Beiträge: 776 Ort: Lipporn
Haustyp: Köln mit Vorgezogenem Zwerchgiebel
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Erstellt: 01.09.07, 17:09 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Nochmal mein aufruf. Bitte erklärt mir doch mal einer auf blond was eine Bauregiepauschale ist und in welcher Höhe die geleistet werden soll. Kommen die Kosten zusätzlich oder sind die im Vertrag inclusive??? Uns tangiert das zwar nicht mehr, aber es interessiert mich trotzdem! Danke LG Andrea
Bei Domizil gehen alle Lichter aus und wir wohnen noch immer nicht in unserem Haus. Aber wie sag ich immer: Man begegnet sich immer 2 x im Leben......
Guten Morgen liebe Sorgen seid ihr auch noch alle da? Ja,ja, ja !!!!!!!!!
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fredda
Dauerschreiber
Beiträge: 122
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Erstellt: 01.09.07, 17:23 Betreff: Re: Garantieanspruch ??
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Nochmal mein aufruf. Bitte erklärt mir doch mal einer auf blond was eine Bauregiepauschale ist und in welcher Höhe die geleistet werden soll. Kommen die Kosten zusätzlich oder sind die im Vertrag inclusive??? Uns tangiert das zwar nicht mehr, aber es interessiert mich trotzdem! hallo, ich kann mir nur vorstellen, dass damit die Bezahlung der Bauleiter gemeint ist. Die war sonst wohl irgendwelchen Kostenanteilen zugeordnet und nicht pauschal erkennbar. Das hat evtl. mit der Firmenstruktur von DZ zu tun bzw. mit dem Mix der Bauleiter (frei, halbfrei und nicht frei...). Aber ob sie oben drauf kommen oder nur eben mit X %pauschal beziffert werden, interessiert mich auch ...und wovon X% ???
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