| 09.02.05 |Im Streit um die Echtheit der 3600 Jahre alten „Himmelsscheibe von Nebra“ soll ein Kreuzverhör vor dem Landgericht Halle Klarheit bringen.
Der Vorsitzende Richter Torsten Gester setzte am Mittwoch im Berufungsprozess um den illegalen Verkauf des Fundes eine Anhörung von Befürwortern und Gegnern der Echtheitsthese an. Die Scheibe gilt als älteste konkrete Sternenabbildung der Welt.
Wer lügt hier?Archäologie-Professor Peter Schauer von der Universität Regensburg wird am 21. Februar voraussichtlich erneut erklären, dass es sich bei dem Fund um eine Fälschung handelt. Landesarchäologe Harald Meller wird dem widersprechen. In dem Verfahren sind seit September 2004 eine 46-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen wegen Hehlerei angeklagt. Sie wurden 2003 zu Bewährungsstrafen verurteilt, bestreiten aber jegliche Schuld und fordern Freispruch.
Seltsame Urin-Salzsäure-TheorieSchauer könne beweisen, dass die Scheibe mit Urin, Salzsäure und einer Lötlampe innerhalb von drei Wochen gefälscht wurde, erklärte Verteidigerin Elke Thom-Eben am Mittwoch. Dagegen haben laut Meller 18 Naturwissenschaftler die Echtheit der Scheibe und den Fundort bestätigt. Außerdem hätten mehr als 50 Archäologen die Himmelsscheibe in Händen gehalten und nicht an deren Echtheit gezweifelt. Schauer habe die Scheibe nicht selbst untersucht.
Die Himmelsscheibe gelangte nach ihrer Entdeckung im Jahr 1999 in die Hände von Hehlern und sollte illegal weiterverkauft werden. Die beiden in Halle Angeklagten waren bei einer fingierten Verkaufsaktion im Februar 2002 in einem Hotel in Basel gefasst worden.