Am 20. Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen die beiden mutmaßlichen Hehler der Himmelsscheibe von Nebra hat einer der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Hans Georg Kroll sagte am Freitag vor dem Landgericht Halle, es dürfe nicht auf Kosten der Angeklagten Forschung über die Himmelsscheibe betrieben werden. Die Staatsanwaltschaft ließ erkennen, ohne dass sie eine eigene Stellungnahme abgab, dass sie die Einstellung des Verfahrens ablehnt. Vorsorglich stellte die Verteidigung weitere Beweisanträge.
Die angeklagten Hobbyarchäologen aus Nordrhein-Westfalen bezweifeln die Echtheit der 3600 Jahre alten Scheibe und die These von einem so genannten Hortfund. Zur Himmelsscheibe gehören noch zwei Schwerter sowie mehrere Beile. Die 46 Jahre alte Frau und der 65 Jahre alte Mann waren im September 2003 vom Amtsgericht Naumburg wegen Hehlerei zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Dagegen hatten sie Widerspruch eingelegt. Die rechtskräftig verurteilten Finder der Scheibe wollen den Bronzeschatz 1999 bei der Suche nach Orden auf dem Mittelberg bei Nebra entdeckt haben. Halle (ddp-lsa)